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StMJ: Neue Grundbuchumschreibungsstelle in Oberviechtach

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Oberviechtach erhält ab 2016 neue Grundbuchumschreibungsstelle des Amtsgerichts München in generalsaniertem Justizgebäude / Justizminister Bausback, Landtagsabgeordneter Flierl und Bürgermeister Weigl: „Großer Gewinn für bayerische Justiz und für Oberviechtach!“

Anfang nächsten Jahres beginnt in Oberviechtach der Betrieb einer neuen Grundbuchumschreibungsstelle für das Amtsgericht München. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu erfreut:

„Schon ab Anfang 2016 werden wir mit einer Vorhut von fünf bis sieben Mitarbeitern starten. Im Lauf des Jahres 2017 werden dann rund 25 Bedienstete tätig sein.“

Für die Generalsanierung des Justizgebäudes, in dem die Umschreibungsstelle langfristig Platz finden soll, nehme die Justiz rund eine Million Euro in die Hand – mit den Bauarbeiten werde noch dieses Jahr begonnen. Der bayerische Justizminister, Landtagsabgeordneter Flierl und Erster Bürgermeister Weigl sind sich einig:

„Das Projekt ist ein großer Gewinn für die bayerische Justiz und die Stadt Oberviechtach!“

Die Einrichtung der Grundbuchumschreibungsstelle ist Bestandteil des von der bayerischen Staatsregierung im Frühjahr beschlossenen Konzepts „Heimatstrategie – Behördenverlagerung“. Ihre Aufgabe wird es in erster Linie sein, das Grundbuchamt München zu unterstützen und auf die bundesweite Einführung des Datenbankgrundbuches vorzubereiten. Die bislang im Justizgebäude an der Bezirksamtstraße angesiedelte amtsgerichtliche Zweigstelle wird zum 1. September 2015 in das Hauptgericht in Schwandorf eingegliedert.

„Es war uns immer ein besonderes Anliegen, in Oberviechtach eine vollwertige Nachnutzung für die Zweigstelle des Amtsgerichts zu finden. Die Grundbuchumschreibungsstelle wird am Ende mehr als dreimal so viele Mitarbeiter haben wie die jetzige Zweigstelle. Das ist wirklich ein toller Erfolg für die Stadt Oberviechtach, den Landkreis Schwandorf und die östliche Oberpfalz!“, so der Landtagsabgeordnete Flierl und der Erste Bürgermeister Weigl.

Justizminister Bausback betont abschließend die klassische Win-Win-Situation:

„Die Eingliederung der Zweigstelle hat für die Justiz erhebliche Vorteile, weil der organisatorische Aufwand gerade bei kleinen Gerichtsstandorten überproportional hoch ist. Oberviechtach wird davon profitieren, dass der Justizstandort nicht nur erhalten bleibt, sondern sogar noch ausgebaut wird.“

Landtagsabgeordneter Flierl ergänzt:

„Vor allem wird auch künftig die örtliche Erreichbarkeit der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger in Oberviechtach in Form von Rechtspflegeramtstagen gewährleistet sein!“

StMJ, Pressemitteilung v. 26.08.2015