Gesetzgebung

KOMBA Bayern: Gesetz zur Anpassung der Bezüge vom Landtag beschlossen

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Bayern bleibt bei der Beamtenbesoldung bundesweit weiter an der Spitze

Der Bayerische Landtag hat am 16. Juli 2015 das Besoldungsanpassungsgesetz 2015/2016 einstimmig beschlossen.

„Damit setzt Bayern bundesweit Maßstäbe!“, kommentierte Rolf Habermann der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes den Beschluss des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung bayerischer Beamter und Versorgungsempfänger. „Alle Fraktionen haben dem Entwurf einstimmig zugestimmt. Das werten wir als Anerkennung unserer Arbeit – ein Dank an alle Fraktionen!“

Mit dem Gesetz kommt es zu einer bundesweit einmaligen zeitlichen und inhaltlichen Eins-zu-Eins-Übernahme des Tarifergebnisses, das am 28. März für die Arbeitnehmer der Länder vereinbart worden war, auf die Landes- und Kommunalbeamten in Bayern.

Im Einzelnen bedeutet dies eine Erhöhung der Bezüge ab 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro. Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 1. März 2015 und zum 1. März 2016 um jeweils 30 Euro. Auch alle Stellen- und Erschwerniszulagen sowie die Ballungsraumzulage werden im Rahmen des Bezügeanpassungsgesetzes ab diesem Jahr dynamisiert. Seit langem eine Forderung von BBB und KOMBA-Gewerkschaft.

Der Antrag der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, für Beamte im kommunalen Bereich in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 12 eine Zulage für „Dienst mit erschwerten Parteiverkehr“ in Höhe von monatlich 75 Euro einzuführen, fand leider keine Mehrheit. Der Landtag schloss sich den Voten der vorberatenden Ausschüsse an, die den Antrag jeweils mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern bei Enthaltung der SPD abgelehnt hatten. Im Plenum stimmte dann die SPD allerdings für den Antrag der Grünen.

KOMBA Bayern, Aktuelles v. 27.08.2015

Redaktioneller Hinweis: Zum Stand bzw. Gang des Verfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und Stellungnahmen vgl. hier.