Gesetzgebung

StMGP: Huml begrüßt bessere Rahmenbedingungen für stationäre Kinderhospize

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Bayerns Gesundheitsministerin dringt zugleich beim neuen Hospiz- und Palliativgesetz auf mehr Angebote in der Pflege

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml begrüßt die Verbesserungen für stationäre Kinderhospize, die im Gesetzgebungsverfahren zur Hospiz- und Palliativversorgung vorgesehen sind. Huml betonte am Donnerstag anlässlich der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch:

„Bayern hat sich im Gesetzgebungsverfahren zum Hospiz- und Palliativgesetz mit vielen wichtigen Anliegen erfolgreich eingebracht. So wurde auch unsere Empfehlung aufgegriffen, eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize verpflichtend vorzuschreiben. Damit wird den Bedürfnissen und Belangen schwerkranker Kinder und Jugendlicher zukünftig besser Rechnung getragen.“

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich seit Langem für den Ausbau und die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung ein. Derzeit gibt es im Freistaat ein stationäres Kinderhospiz in Bad Grönenbach, das grundsätzlich den Bedarf für ganz Bayern abdeckt. Insgesamt gibt es in Bayern 18 stationäre Hospize mit 180 Plätzen. Das Bayerische Gesundheitsministerium fördert den bedarfsgerechten Aufbau stationärer Hospize mit bis zu 10.000 Euro pro Hospizplatz.

Die Ministerin ergänzte: „Erfreulich ist zudem, dass im neuen Gesetzesentwurf endlich auch die Wahl der Palliativstationen hinsichtlich ihrer Vergütungsoption gesichert wird! Palliativstationen haben nun dauerhaft die Möglichkeit, auch als besondere Einrichtung abzurechnen.“

Dafür hatte sich die Ministerin schon seit Langem eingesetzt. Die Regelung kommt in Bayern aktuell 48 Palliativstationen mit 446 Betten zugute.

Huml unterstrich: „Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein neues Hospiz- und Palliativgesetz bringt wesentliche Verbesserungen mit sich. Nachholbedarf sehe ich allerdings noch bei der Pflege. Viele hospizliche und palliative Versorgungsstrukturen werden in stationären Pflegeeinrichtungen derzeit nicht oder nur in geringem Umfang angeboten. Hier braucht es insbesondere mehr qualifiziertes Personal, um Versorgungsangebote zu koordinieren und die Bewohner sowie deren Angehörige entsprechend zu beraten. Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Pflege. Dafür möchte ich mich weiterhin einsetzen.“

Die Ministerin bedauerte zudem, dass die zuschussfähigen Kosten von stationären Hospizen auch im neuen Gesetzesentwurf von den Krankenkassen nicht vollfinanziert werden sollen.

Huml erläuterte: „Das Gesetz sieht vielmehr vor, dass stationäre Hospize 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten erhalten. Meines Erachtens sollten jedoch rechtlich verpflichtende Leistungen von Einrichtungsträgern in voller Höhe erstattet werden. Ich setze mich auch weiterhin auf Bundesebene dafür ein, dass die Krankenkassen künftig 100 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen.“

StMGP, Pressemitteilung v. 27.08.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Diskussion beim Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) vgl. auch hier.