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BAG: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Friedrich Hauck im Ruhestand

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Mit Ablauf des 31. August 2015 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Friedrich Hauck in den Ruhestand. Friedrich Hauck wurde im April 1950 in Nördlingen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er am 1. November 1979 als Beamter des höheren Dienstes in das damalige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung ein. Ab Oktober 1984 wechselte er in den Richterdienst der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit und war am Arbeitsgericht München tätig, dessen Vizepräsident er 1988 wurde. Zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht München wurde er im Mai 1992 ernannt.

Herr Hauck kam im Juli 1992 zum Bundesarbeitsgericht und war zunächst dem Zehnten Senat zugeteilt. Im Jahre 1999 wechselte er in den Ersten Senat. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im September 2001 leitete er den Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts.

In dieser Funktion hat Herr Hauck die Rechtsprechung zum Betriebsübergang und dessen Folgen umfassend weiterentwickelt. Die unter seinem Vorsitz ergangenen Entscheidungen des Senats zum Schadensersatzrecht und zu Ansprüchen auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fanden über die Fachwelt hinaus große Resonanz in der Öffentlichkeit. Seine fachliche Kompetenz fand ebenso wie sein freundlicher und fairer Umgang mit den Parteien stets besondere Anerkennung.

Als Mitglied des Präsidialrats, des Präsidiums und des Richterrats hat sich Herr Hauck über viele Jahre mit ganzer Kraft und großem Erfolg für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Dort wurden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand und seine Kollegialität hoch geschätzt. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit seinem Ausscheiden einen Richter, der sich um das Bundesarbeitsgericht große Verdienste erworben hat.

BAG, Pressemitteilung v. 31.08.2015