Gesetzgebung

GVBl (10/2015): Anpassung der im Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen enthaltenen Rahmensätze, Grenz- und Höchstbeträge

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Das StMI hat für die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für die Beamten und Beamtinnen auf Zeit sowie für die monatliche Entschädigung für die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen neue Rahmensätze bekannt gemacht (Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG bzw. Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG). Darüber hinaus wurden neue Grenz- und Höchstbeträge bestimmt.

Dies geschieht in Anpassung an das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015/2016. Dieses sieht zum 1. März 2015 eine Bezügeanpassung um 2,1 v.H. und zum 1. März 2016 um weitere 2,3 v.H. vor.

GVBl (10/2015) v. 31.08.2015, S. 321