Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk fordert nach ungehinderter Weiterreise Hunderter Flüchtlinge Regierung von Ungarn zur Einhaltung der Dublin-Verordnung auf

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Europaministerin Dr. Beate Merk fordert angesichts der ungehinderten Weiterreise Hunderter Flüchtlinge aus Ungarn Richtung Österreich und Deutschland die Regierung von Ungarn auf, die Dublin-Verordnung in Europa weiterhin einzuhalten und die Flüchtlingsströme wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Nach der Dublin-Verordnung müssen grundsätzlich die Erstaufnahmeländer die Flüchtlinge registrieren, aufnehmen und über den Asylantrag entscheiden.

Ministerin Merk: „Die Aussetzung des Dublin-Verfahrens in Deutschland für Flüchtlinge aus Syrien bedeutet, dass Deutschland derzeit aus humanitären Gründen darauf verzichtet, bei uns angekommene Flüchtlinge aus Syrien in das jeweilige EU-Erstaufnahmeland zurückzuschicken. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Dublin-Verordnung als Ganzes ausgesetzt ist und alle Flüchtlinge ungehindert und unregistriert nach Deutschland und insbesondere Bayern direkt weiterreisen können. Dies gilt vor allem auch für Ungarn, wo besonders viele Flüchtlinge in den letzten Tagen und Wochen angekommen sind und auf eine Möglichkeit zur Weiterreise nach Deutschland gewartet haben“, so die Ministerin

Europaministerin Beate Merk betont, sie verstehe, dass viele Staaten in Europa angesichts der Flüchtlingsbewegungen unter einem enormen Druck stünden. Die Lage vor Ort sei oft schwierig und stelle die Behörden vor große Herausforderungen. Dies könne jedoch nicht einseitig zu Lasten Deutschlands gehen.

„Die Flüchtlingssituation entbindet die europäischen Staaten nicht von der Einhaltung geltenden Rechts. Nur so kann ein rechtsstaatliches und solidarisches Europa tatsächlich funktionieren.“

Offenbar sei es hier zu einem Missverständnis gekommen:

„Die deutsche Entscheidung, syrische Flüchtlinge derzeit nicht in das Erstaufnahmeland zurückzuschicken, entbindet die übrigen Mitgliedstaaten nicht von einer Einhaltung der Dublin-Verordnung“, unterstreicht Ministerin Merk nochmals.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 31.08.2015

Redaktioneller Hinweis: Zwecks einer Orientierung zu den Dublin-Verordnungen vgl. auch den entspr. Wikipedia-Eintrag.