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StMAS: Bund muss die Finanzmittel für Betreuungsgeld den Ländern zur Verfügung stellen

2. September 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Familienministerin Emilia Müller stellte heute noch einmal klar:

„Wir wollen die für das Betreuungsgeld freiwerdenden Mittel vom Bund haben. Ich setze auf das, was wir in der Koalition vereinbart haben. Das Betreuungsgeld ist mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz verknüpft. Die Mittel sind zweckgebunden als Gelder für das Betreuungsgeld in den Bundeshaushalt eingestellt. Sie können jetzt nicht beliebig anderweitig verwendet werden.“

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Länder für das Betreuungsgeld zuständig. Daher müssen auch die Länder entscheiden, wie sie die freiwerdenden Mittel einsetzen. Über 73 Prozent der Familien mit Ein- und Zweijährigen nahmen das Betreuungsgeld in Bayern in Anspruch. Sie zeigten damit, wie wichtig es für sie ist.

„Der Bund muss den Ländern die dafür vorgesehenen Mittel übertragen. Darauf pochen wir. Denn Bayern will an den Erfolg des Betreuungsgeldes anknüpfen und die Wahlfreiheit der Eltern mit einem Betreuungsgeld auf Landesebene stärken. Daneben investieren wir bereits kräftig in die Qualität der bayerischen Kindertageseinrichtungen. Nachhilfeunterricht aus Berlin brauchen wir hierfür nicht!“

StMAS, Pressemitteilung v. 02.09.2015

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