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KfW: KfW unterstützt Kommunen bei der Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften

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Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“ bietet zinslose Darlehen mit Laufzeit bis zu 30 Jahre und 10 Jahre Zinsbindung / Verfügbares Gesamtvolumen 300 Mio. EUR / Schaffung von bis zu 30.000 Unterkunftsplätzen

Die KfW unterstützt die Kommunen in Deutschland kurzfristig bei der Unterbringung von Flüchtlingen mit einer Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“. Ab sofort stehen Städten und Gemeinden zinslose KfW-Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung. Das verfügbare Gesamtvolumen der Sonderförderung beträgt 300 Mio. EUR. Damit können je nach Art der Unterkünfte bis zu 30.000 Plätze geschaffen werden. Für diese Sonderförderung nutzt die KfW ihr bestehendes Programm Investitionskredit Kommunen (IKK). Die Kommunen können zwischen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt einheitlich 0,0 % und ist für 10 Jahre festgelegt. Die Kredite werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt. Je nach Antragsaufkommen wird die KfW über eine Aufstockung des Programms entscheiden.

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Ulrich Schröder, sagte:

„Die hohe Zahl an Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, ist auch eine finanzielle Herausforderung für unser Land. Eine angemessene Unterbringung ist aber die Basis für die gesellschaftliche Integration. Die KfW unterstützt die Kommunen daher bei der Bereitstellung von geeigneten Unterkünften für Flüchtlinge.“

Bereits in der Vergangenheit hat die KfW mit Sonderprogrammen, wie beispielsweise dem Konjunkturprogramm, schnell und wirksam zur Bewältigung besonderer Herausforderung beigetragen.

IKK – Investitionskredit Kommune

KfW, Pressemitteilung v. 07.09.2015