Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Einlagensicherung für Sparer muss national geschützt bleiben – Diskussion zu Vorschlägen der Präsidenten der fünf EU-Institutionen

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Parallel zu den bereits laufenden Anhörungen in Brüssel treten zum Ende der Sommerpause die europäischen Finanzminister in die Diskussion über die Erweiterungsvorschläge der fünf Präsidenten der EU-Institutionen zur europäischen Bankenunion ein. Sie erwägen auch eine Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherung. Der Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Ulrich Netzer, warnt dazu noch einmal deutlich:

„Das würde bedeuten, dass der nationale Schutz der Sparer durch ein gesamteuropäisches Einlagensicherungssystem abgelöst würde. Die Gelder, die wir für die Sicherheit unserer Sparer zurücklegen, würden dann für Krisenbanken in anderen Ländern eingesetzt.“

Im Sinne der deutschen Sparer dürfe es nicht sein, dass die eindeutig voneinander abgegrenzten Brandmauern zwischen den Sicherungstöpfen der einzelnen Staaten eingerissen würden.

Im Zuge der europäischen Bankenunion haben die deutschen Sparkassen in den vergangenen Monaten ihr bewährtes Institutssicherungssystem überarbeitet und um die neu von Europa geforderte Einlagensicherungsfunktion erweitert. Erst zum 3. Juli 2015 ist das zugrundeliegende Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten. Netzer appelliert jetzt an die Politik, energisch dafür einzutreten, dass diese verschärfte Regelung bestehen bleibt. Europa müsse vielmehr bald zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien und des Stabilitätspakts zurückfinden, sonst könne „den Menschen auch das beste Einlagensicherungssystem kein Vertrauen geben“. Die kürzlich wieder vorgetragenen Überlegungen des EU-Ratspräsidenten Donald Tusk zu einem gemeinsamen Sparerschutz als Kernelement der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sieht Netzer als unannehmbar.

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 09.09.2015