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StMJ: Deutsch-Chinesische Rechtskooperation – Bayerns Justizminister Bausback zu Besuch in China

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„Bayerisch-chinesischer Richteraustausch hervorragende Ergänzung des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback reist heute in die Volkrepublik China. Nach einem Gespräch mit dem deutschen Botschafter in Peking, Herrn Michael Clauss, wird er sich während seines fünftägigen Aufenthalts mit hochrangigen Vertretern der Politik, der Gerichte, der Anwaltschaft und der Wirtschaft über aktuelle justiz- und wirtschaftspolitische Themen austauschen.

Einen Schwerpunkt des Besuches bildet die deutsch-chinesische Rechtskooperation.

Bausback: „Ich freue mich, dass Bayern seit diesem Jahr auch an dem deutsch-chinesischen Richteraustausch teilnimmt.“

Dieser werde von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit in Kooperation unter anderem mit dem Obersten Volksgericht der Volksrepublik China ausgerichtet. Im Mai sei erstmals eine Delegation von zehn bayerischen Richtern nach China gereist; der Gegenbesuch in Bayern finde in wenigen Wochen statt.

„Der direkte Austausch zwischen chinesischen und bayerischen Richtern – also der Praktiker – ergänzt in hervorragender Weise den auf politischer Ebene angesiedelten deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog. Er vertieft nicht nur das gegenseitige Kennenlernen der jeweiligen Traditionen und Kulturen. Er trägt – und das ist mir ein besonderes Anliegen – vor allem auch dazu bei, das Verständnis für eine rechtsstaatliche Justiz und deren Bedeutung für Staat und Gesellschaft zu fördern“, so der Minister.

Bausback wird auch eine der beiden chinesischen Partnerprovinzen Bayerns, die Provinz Shandong, besuchen.

Bayerns Justizminister: „Was im Jahr 1987 mit einer Partnerschaft über Wirtschaftsbeziehungen begann, geht mittlerweile weit darüber hinaus und umfasst Kooperationen insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft. Ich freue mich darauf, in Shandong gelebte chinesisch-bayerische Zusammenarbeit hautnah erfahren zu können.“

StMJ, Pressemitteilung v. 09.09.2015