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StMAS: Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation – Sozialministerin Müller: „Leistung der Heimatvertriebenen würdigen“

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Anlässlich des am Sonntag, den 13. September 2015 stattfindenden bayerischen Gedenktags für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation erklärt Bayerns Sozialministerin Emilia Müller:

„Vor 70 Jahren begann für Millionen Deutsche das Elend von Flucht, Vertreibung und Deportation. Dieses furchtbaren Leidens zu gedenken, sind wir den Opfern schuldig. Zugleich erinnert uns der Gedenktag daran, die Leistung derjenigen zu würdigen, die Flucht und Vertreibung überlebten und zum erfolgreichen Wiederaufbau unseres Landes nach dem Zweiten Weltkrieg beigetragen haben. Was die einheimischen Bürgerinnen und Bürger und die deutschen Heimatvertriebenen gemeinsam geleistet haben, wird heute als Integrationswunder bezeichnet. Der Wille der Heimatvertriebenen, sich für unser Land einzusetzen und hier Fuß zu fassen, verdient höchste Anerkennung und Respekt. Vertreibung war, ist und bleibt Unrecht. Deshalb geht von einem solchen Gedenktag auch immer die Mahnung an uns alle aus, Vertreibung zu ächten. Er mahnt zu Versöhnung und zu einem Miteinander auf der Basis von Recht, Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie.“

StMAS, Pressemitteilung v. 11.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Es handelt sich um den Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation, der seit dem Jahr 2014 jährlich am zweiten Sonntag des Septembers begangen wird (vgl. die Proklamation v. August 2013). Darüber hinaus gibt es einen Nationalen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung, der am 20.06.2015 erstmals begangen wurde.