Gesetzgebung

StMI: Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“ beim Innenministerium beantragt

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Die Antragsteller für das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ haben heute ihren Antrag auf Zulassung dem Innenministerium übergeben. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/ abrufbar.

StMI, Pressemitteilung v. 11.09.2015