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Universität Bayreuth: Gesellschaft für Rechtsvergleichung verleiht ‚Ernst Rabel Preis‘ und Nachwuchsförderpreis in Bayreuth

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Anlässlich der 35. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung, die vom 10. bis 12. September 2015 an der Universität Bayreuth stattfindet, hat die Gesellschaft gestern Abend den ‚Ernst Rabel Preis‘ für die Jahre 2013 und 2014 an Dr. Georg Benedikt Naarmann und an Dr. David Julius Kästle verliehen. Den Nachwuchsförderpreis hat Elias Bornemann, LL.B., erhalten.

„Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung freut sich sehr darüber, dass mit den Preisträgern glänzende Nachwuchsleute ausgezeichnet werden und dass ihre Arbeiten zugleich einen so engen Bezug zum Thema unserer diesjährigen Tagung in Bayreuth aufweisen“, erklärt Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Generalsekretär der Gesellschaft und Organisator der Tagung an der Universität Bayreuth, wo er Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht IX – Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung ist.

Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung tagt aktuell noch bis 12. September 2015 an der Universität Bayreuth zum Thema ‚Religion, Werte und Recht‘.

Der Ernst Rabel Preis

Prof. Dr. Ernst Rabel war u.a. erster Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, bevor er in den dreißiger Jahren zur Immigration gezwungen wurde. Das Institut hat heute als Max-Planck-Institut seinen Sitz in Hamburg. Der Ernst Rabel Preis wurde auf der 35. Tagung für Rechtsvergleichung 2015 erstmals für herausragende rechtsvergleichende Dissertationen für die vergangenen Kalenderjahre 2013 und 2014 verliehen. Der Preis ist mit jeweils 6.000 Euro dotiert und soll künftige wissenschaftliche Tätigkeit fördern.

Der Nachwuchsförderpreis

Bereits zum zweiten Mal wurden die Arbeiten von Nachwuchswissenschaftlern zu Themen der Fachgruppen ausgezeichnet.

Die Preisträger

Georg Benedikt Naarmann

… studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, der Bucerius Law School Hamburg und der University of Hong Kong, an welcher er auch einen LL.M. erwarb. Als Stipendiat des DFG-Graduiertenkollegs ‚Verfassung jenseits des Staates‘ wurde er 2013 mit seiner von Gerhard Wehrle betreuten Dissertation zum Thema ‚Die strafrechtliche Bewertung von Religionsbeschimpfung und Religionshetze in Deutschland, England, Indien und Pakistan – Ein interkultureller Rechtsvergleich‘ durch die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin promoviert. Mit dieser Arbeit hat Dr. Naarmann sich nicht allein eines hoch aktuellen und praktisch bedeutsamen Themas gesellschaftlicher und politischer Friedenssicherung angenommen, er hat auch neue Maßstäbe für den interkulturellen Rechtsvergleich entwickelt und interdisziplinär abgesichert; für diese Leistung wird er von der Gesellschaft für Rechtsvergleichung ausgezeichnet. Die Arbeit ist in der Reihe der Gesellschaft im Verlag Mohr Siebeck erschienen.

David Julius Kästle

… hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der University of Oxford (Magister Juris) mit glänzenden Examina abgeschlossen sowie zeitgleich ein Studium der Griechischen Philologie ebenso exzellent absolviert. Mit seiner nunmehr mit dem ‚Ernst Rabel Preis‘ ausgezeichneten Münsteraner Dissertation zu dem Thema ‚Welt der Kommentare: Struktur, Funktion und Stellenwert juristischer Kommentare in Geschichte und Gegenwart‘ hat Dr. Kästle eine grundlegende, historisch-vergleichende Untersuchung zu einem zentralen Stilelement vieler Rechtsordnungen vorgelegt und damit zugleich interdisziplinär neue Grundlagen für das Miteinander von Normwissenschaften gelegt. Die von Nils Jansen betreute Arbeit wird demnächst ebenfalls im Verlag Mohr Siebeck veröffentlich werden und zwar unter dem neuen Familiennamen des Preisträgers, David Julius Lamparter.

Elias Bornemann, LL.B.

Preisträger des Nachwuchsförderpreises ist Elias Bornemann, LL.B., mit seiner Arbeit ‚Religiöse Pluralität und demokratischer Rechtsstaat. Die pluralistischen Demokratietheorien Robert A. Dahls und Ernst Fraenkels im aktuellen religionssozilogischen Kontext‘ zum Thema der Fachgruppe Grundlagen. Elias Bornemann studierte an der Bucerius Law School Hamburg und arbeitet nun als Mitarbeiter am Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen. Sein Beitrag wird zur Veröffentlichung durch die Gesellschaft für Rechtsvergleichung gemeinsam mit den Beiträgen der Referenten der Fachgruppe Grundlagen: ‚Religiöse Werte im Recht – Tradition, Rezeption, Transformation‘ vorgesehen.

Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.

… wurde 1950 als Fachorganisation der Vergleichenden Rechtswissenschaft gegründet. Die Arbeitsgebiete waren und sind die Auslandsrechtskunde und das Europarecht, die ethnologische und universalgeschichtliche Rechtsforschung, die angewandte Rechtsvergleichung, die internationale Zusammenarbeit im Rechtswesen und die internationale Rechtsvereinheitlichung. Die Gesellschaft fördert diese Gebiete vor allem durch Anregung und Unterstützung von Forschungsarbeiten und Veröffentlichungen, durch Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen, durch Pflege des Kontakts mit Juristen und juristischen Organisationen des Auslands sowie durch Anregung und Unterstützung juristischer Studienaufenthalte im Ausland.

Das ausführliche Tagungsprogramm finden Interessierte unter www.rechtsvergleichung.org.

Universität Bayreuth, Pressemitteilung v. 11.09.2015