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Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk begrüßt Nein des Europäischen Gerichtshofs zu Anspruch arbeitssuchender EU-Bürger auf Hartz IV in Deutschland

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Merk: „Urteil bestätigt bayerische Linie“ / „Keine Freizügigkeit nur zum Sozialleistungsempfang“

Europaministerin Dr. Beate Merk hat die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs begrüßt, wonach Deutschland arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern darf, auch wenn sie bereits eine gewisse Zeit hierzulande gearbeitet haben.

Ministerin Merk: „Das Urteil bestätigt unsere bayerische Linie. Es entlastet unsere Kommunen, die finanziell unter dem Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger besonders zu leiden haben. Es war richtig, dass Bayern frühzeitig auf die drängenden Hilferufe vieler Kommunen in Deutschland reagiert und die Debatte um den Missbrauch des Freizügigkeitsrechts wesentlich mit angestoßen hat.“

Merk weiter: „Deutschland muss beim Flüchtlingszustrom eine gewaltige Aufgabe schultern, die uns noch vor große Herausforderungen stellen wird. Umso dringender ist es, unsere Ressourcen zu bündeln und nur dort einzusetzen, wo Menschen in existenzieller Not sind. Auch die Zuwanderung von EU-Bürgern allein zum Zweck des Erhalts von Sozialleistungen ist Missbrauch und hat nichts mit dem Recht auf Freizügigkeit zu tun.“

Europaministerin Merk bekannte sich klar zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union:

„Davon profitiert unsere Wirtschaft. Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten sind in Deutschland selbstverständlich willkommen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist allerdings nicht dafür geschaffen worden, eine Zuwanderung in besser ausgestattete Sozialsysteme anderer Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Deshalb begrüßen wir das klare Nein aus Luxemburg zu Hartz IV-Leistungen“, so die Ministerin.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 15.09.2015

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