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StMFLH: Ein Erfolgsmodell für die Gemeinden – 50 Jahre Realsteuerstelle Regensburg

16. September 2015 by Klaus Kohnen

Realsteuern, wie die Grundsteuer, sind eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen mit über 50 Prozent Anteil an kommunalen Steuereinnahmen und knapp 25 Prozent an den kommunalen Gesamteinnahmen.

„50 Jahre Realsteuerstelle – herzliche Glückwünsche zu dieser Erfolgsgeschichte. Die Servicestelle bietet vielfältige Unterstützung für die Mitgliedsgemeinden – erlässt Bescheide, zieht Steuern und Gebühren ein, wirkt bei Aufstellung der Haushaltspläne mit und berät Gemeinden bei Kassen- und Buchführung. Der Zweckverband unterstützt Verwaltungen zudem beim Einwohnermeldewesen, betreibt ein Rechenzentrum und bietet ein einheitliches flächendeckendes Geographisches Informationssystem. Ich wünsche weiterhin eine gute Entwicklung dieses Erfolgsmodells“, betonte Finanzstaatssekretär Albert Füracker bei der 50-Jahr-Feier der Realsteuerstelle in Regensburg am Mittwoch (16.9.).

Allein im Landkreis Regensburg sind 28 Gemeinden und sechs Zweckverbände Mitglied der Realsteuerstelle.

Amtliche Geobasisdaten in Geografischen Informationssystemen (GIS) sind in einer digitalen Gesellschaft von herausragender Bedeutung und Grundlage für Entscheidungen, z. B. für Kanal- und Wasserkataster sowie Bauleitplanung. Die GIS Service GmbH, eine 100%-Tochter der Realsteuerstelle, ist zentraler Geodaten-Dienstleister für Gemeinden. Dadurch gelingt eine Bündelung von Know-how. Auch die bayerische Vermessungsverwaltung schätzt die kompetenten Ansprechpartner. Sie stellt mit dem BayernAtlas, den amtlichen digitalen Kartendaten und über die Geodateninfrastruktur ca. weitere 160 digitale Fachdaten, z.B. Angaben zu Freizeitwegen oder dem Bayernnetz für Radler, zur Nutzung bereit.

Auch für kleinere Gemeinden soll der Einstieg in das E-Government gelingen. Der Freistaat unterstützt dabei und stellt zentrale Dienste kostenfrei zur Verfügung. Der E-Government-Pakt trägt zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Staat und Kommunen bei. Das bayerische E-Government-Gesetz bietet einen modernen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Verwaltung von morgen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für digitale Unterschrift, digitales Bezahlen, digitale Sicherheit und digitaler Service für Bürger und Unternehmen geschaffen.

„Bayern ist Vorreiter in Deutschland“, betonte Füracker.

StMFLH, Pressemitteilung v. 16.09.2015

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