Gesetzgebung

StMGP: Huml dringt auf Korrekturen an Krankenhausreform – Bayerns Gesundheitsministerin: Verständnis für Klinikmitarbeiter

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt sich intensiv für Nachbesserungen an den Plänen der Bundesregierung für eine Krankenhausreform ein. Huml betonte am Donnerstag mit Blick auf die Kritik der Bayerischen Krankenhausgesellschaft an dem Reformvorhaben:

„Gerade auch als Ärztin habe ich großes Verständnis für die gegenwärtigen Unsicherheiten bei Klinikmitarbeitern. Ärzte und Pflegekräfte haben eine Aufgabe, die von großer Verantwortung und erheblicher Arbeitsbelastung gekennzeichnet ist.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie in unseren Kliniken bestmöglich versorgt werden. Deshalb müssen die Krankenhäuser dauerhaft auskömmlich finanziert werden.“

Huml unterstrich: „Es ist wichtig, dass die bayerischen Verbesserungsvorschläge bei den weiteren parlamentarischen Beratungen im Bundestag berücksichtigt werden. Denn die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die Menschen in Bayern muss erhalten bleiben – und eine wohnortnahe Krankenhausversorgung auch in ländlichen Regionen gewährleistet sein.“

Huml erläuterte: „Notwendig ist eine dauerhafte Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser. Aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Ziel nicht vollständig erreicht. Deshalb dringt Bayern weiter auf Änderungen. Der Bund muss vor allem bei den Regelungen zur neuen Mengensteuerung nachbessern. Finanzielle Nachteile für die Krankenhäuser müssen im Interesse der Patienten vermieden werden.“

Im Bundesrat hat Bayern schon beantragt, an dem Versorgungszuschlag festzuhalten, der vor rund zwei Jahren im Rahmen des Soforthilfepakets eingeführt wurde. Außerdem fordert Bayern, dass die Bundesländer auch die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung mit unangemeldeten Qualitätskontrollen betrauen können – statt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Denn diese Selbstverwaltungsgremien haben sich bei der Qualitätssicherung in den bayerischen Krankenhäusern bewährt.

StMGP, Pressemitteilung v. 17.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung bei der Krankenhausreform vgl. hier.