Gesetzgebung

EU-Kommission: Vor Flüchtlingsgipfel – Kommission schlägt weitere Sofortmaßnahmen vor

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Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) weitere konkrete Schritte für die nächsten sechs Monate zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgelegt.

Kommissionspräsident Juncker wird sie heute Abend den Staats- und Regierungschefs vorstellen.

„Die Entscheidung, 160.000 Menschen aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten umzuverteilen, ist ein historischer erster Ausdruck echter europäischer Solidarität, der Lob verdient“, erklärte Juncker. „Damit ist es jedoch noch nicht getan. Es ist an der Zeit für weiteres mutiges, entschlossenes und gemeinsames Handeln der Europäischen Union, unserer Institutionen und aller Mitgliedstaaten.“

So ist die Kommission bereit, 1 Mrd. Euro für die Türkei zu mobilisieren, die Nothilfe für die am meisten von der Flüchtlingskrise betroffenen Staaten aufzustocken und Hilfsgelder für das Welternährungsprogramm zu erhöhen.

Migrationsunterstützungsteams sollen mithilfe der zuständigen EU-Agenturen noch diese Woche ihre Arbeit vor Ort beginnen, um ankommende Flüchtlinge korrekt zu registrieren. Außerdem appellierte die Kommission an betroffene Mitgliedstaaten, das EU-Katastrophenschutzverfahren auszulösen, um sofortige praktische Unterstützung zu erhalten. Als Gesetzgebung kündigte die Kommission u.a. Vorschläge für eine europäische Grenz- und Küstenüberwachung (Dezember 2015), zur legalen Migration (März 2016), zur Neuansiedlung und zur Reform der Dublin-Verordnung an.

Juncker erklärte: „Es ist gerade dieses Europa, das heute – trotz unserer Unsicherheit und unserer subjektiv wahrgenommenen Schwächen – als Ort der Zuflucht und des Exils angesteuert wird. Das ist etwas, auf das wir stolz sein sollten, auch wenn es mit Herausforderungen verbunden ist. Die Flüchtlingskrise hat und muss jetzt höchste Priorität haben.“

Die EU-Kommission begrüßte die gestrige Entscheidung der EU-Innenminister, 120.000 Flüchtlinge aus Griechenland, Italien und gegebenenfalls auch anderen Mitgliedstaaten, die direkt von der Flüchtlingskrise betroffen sind, in andere EU-Mitgliedstaaten umzuverteilen. Insgesamt können nun 160.000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, in den kommenden zwei Jahren notumgesiedelt werden. Die EU-Kommission und die EU-Agenturen werden nun zusammen mit den Mitgliedstaten die nötige Umsetzung vor Ort organisieren. Beim nächsten Justiz- und Innenrat (JI-Rat) am 8. Oktober werden die Minister über die weitere Vorschläge der Kommission zur Liste der sicheren Herkunftsländer und die weitere Reform des Dublin-Systems beraten.

Weitere Informationen zu dem heute vorgelegten Maßnahmenpaket finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.

Zum vollständigen Statement der Kommission zur gestrigen Entscheidung des JI-Rat einschließlich einer Übersicht über die bisherigen Schritte zur Umsiedlung von Flüchtlingen gelangen Sie hier.

Fragen und Antworten zum gestrigen Beschluss der EU-Innenminister finden Sie hier.

Detaillierte Fragen und Antworten zu den Kommissionsvorschlägen zur EU-Flüchtlingspolitik finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Europäischen Migrationsagenda finden Sie auf den Seiten der Kommission.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 23.09.2015