Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des BayMG eingebracht

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Gremienbesetzung_Fotolia_78541808_S_copyright - passAbgeordnete der CSU-Fraktion haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) eingebracht (LT-Drs. 17/8065 v. 23.09.2015), der vorsieht, die laufende Amtsperiode des Landesmedienrates um ein Jahr zu verlängern. Diese endete dann mit Ablauf des 30.04.2017. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass notwendige Änderungen bei der Gremienzusammensetzung bereits zur nächsten Amtsperiode vorgenommen werden können. Dies wäre laut Gesetzentwurf ohne Verlängerung nicht möglich, da das Entsendungsverfahren für die regulär am 01.05.2016 beginnende nächste Amtsperiode bereits Ende Oktober 2015 eingeleitet werden müsste. Bis dahin könne jedoch das für die Neuzusammensetzung erforderliche Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen werden.

Hintergrund ist ein Urteil des BVerfG v. 25.03.2014 (1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11) zum ZDF-Staatsvertrag. Das Gericht hatte Vorgaben zur Zusammensetzung des Fernseh- und Verwaltungsrats für verfassungswidrig erklärt und dabei insbesondere den Anteil staatlicher und staatsnaher Personen in den Gremien moniert.

Zu den Auswirkungen dieses Urteils auf den Rundfunk in Bayern hatte der Landtag am 17.06.2015 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Ein Ergebnis dieser Anhörung war, dass für die nächste Amtsperiode des Rundfunkrats und des Medienrats eine Anpassung der  Gremienzusammensetzung durch Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes anzustreben sei.

Durch vorliegenden Gesetzentwurf soll dies für den Landesmedienrat sichergestellt werden. Darüber hinaus würde so auch ein Gleichlauf mit der Amtsperiode des Rundfunkrats erreicht, die am 01.05.2017 beginnt.

Landtag, Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes, LT-Drs. 17/8065 v. 23.09.2015 (PDF, 361 KB) 

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/Abbildung: (c) Michael Tieck – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2015092301

Redaktioneller Hinweis: Zum Stand und Gang des Verfahrens vgl. hier (dynamischer Link).