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KfW: KfW stockt Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte für Kommunen auf 500 Mio. EUR auf

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Zinslose Darlehen mit Laufzeit bis zu 30 Jahre und 10 Jahre Zinsbindung / Schaffung von bis zu 50.000 Unterkunftsplätzen

Die am 06. September 2015 mit einem Volumen von 300 Mio. EUR gestartete Sonderförderung „Flüchtlingsunterkünfte“ auf der Basis des Programms Investitionskredit Kommunen (IKK) findet eine große Nachfrage bei den Kommunen in Deutschland. Dabei unterstützt die KfW Städte und Gemeinden in Deutschland mit zinslosen Darlehen bei Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften.

Aufgrund der starken Nachfrage war die bis dato verfügbare Sonderförderung bereits nach einigen Tagen ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund hat die KfW das verfügbare Gesamtvolumen jetzt auf 500 Mio. EUR aufgestockt. Damit können, je nach Art der Unterkünfte, bis zu 50.000 Plätze geschaffen werden. Die Kommunen können zwischen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt einheitlich 0,0 % und wird bei Auszahlung der Kredite für 10 Jahre festgeschrieben. Wie bisher werden bis zur Ausschöpfung der Sonderförderung die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Aktuell ist die Nachfrage ungebrochen hoch.

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Ulrich Schröder, sagte: „Mit der Bereitstellung und Aufstockung der Sonderförderung zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften nimmt die KfW Verantwortung in einer außergewöhnlichen Situation wahr. Unser Ziel ist es, den Kommunen schnell und flexibel bei der Bewältigung einer der größten Herausforderungen der vergangenen Jahre zu helfen.“

Auch nach Ausschöpfung der Sonderfazilität wird die KfW weiterhin im Rahmen des Investitionskredit Kommunen (Programm 208) attraktive Finanzierungsangebote für kommunalen Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen.

KfW, Pressemitteilung v. 24.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Zu den Meldungen im Kontext „Asyl“ vgl. hier.