Gesetzgebung

StMAS: Entschließungsantrag zum Betreuungsgeld im Bundesrat

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Familienministerin Müller: „Bund muss die Finanzmittel für Betreuungsgeld den Ländern zur Verfügung stellen“

Bayerns Familienministerin Emilia Müller stellte im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung nochmal klar:

„Wir wollen die für das Betreuungsgeld freiwerdenden Mittel vom Bund haben. Ich setze auf das, was wir in der Koalition vereinbart haben. Das Betreuungsgeld ist mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz verknüpft. Die Mittel sind zweckgebunden als Gelder für das Betreuungsgeld in den Bundeshaushalt eingestellt. Sie können jetzt nicht beliebig anderweitig verwendet werden.“

Auf Initiative von Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig- Holstein soll der Bundesrat über einen Entschließungsantrag zur weiteren Verwendung der bislang für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel abstimmen. Die Länder sollen demnach selbst entscheiden, ob sie die Mittel für eine direkte finanzielle Unterstützung der Familien oder für den weiteren Ausbau der frühkindlichen Betreuung nutzen wollen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Länder für das Betreuungsgeld zuständig. Daher müssen auch die Länder entscheiden, wie sie die freiwerdenden Mittel einsetzen. Über 73 Prozent der Familien mit Ein- und Zweijährigen nahmen das Betreuungsgeld in Bayern in Anspruch. Sie zeigten damit, wie wichtig es für sie ist.

„Der Bund muss den Ländern die dafür vorgesehenen Mittel übertragen. Darauf pochen wir. Bayern wird dann an den Erfolg des Betreuungsgeldes anknüpfen und die Wahlfreiheit der Eltern mit einem Betreuungsgeld auf Landesebene stärken.“

StMAS, Pressemitteilung v. 24.09.2015

Redaktionelle Hinweise

Der Entschließungsantrag steht als TOP 68 auf der Tagesordnung der morgigen Bundesratssitzung. Auch die Staatskanzlei hat hierzu Stellung genommen.

Zur Entwicklung beim Thema „Betreuungsgeld“, z.B. zu den Reaktionen auf das Urteil des BVerfG oder zu Statistiken, vgl. hier.