Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels wecken Hoffnungen – Bernreiter: „Atempause dringend notwendig – Masterplan muss folgen“

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Landkreistagspräsident fordert Begrenzung des Flüchtlingszustroms

Die bayerischen Landkreise können insbesondere bei der Unterbringung und Versorgung unbegleitet eingereister ausländischer Minderjähriger (umA) auf eine Entlastung hoffen. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Verteilung bundesweit zu regeln.

„Diese Entscheidung war überfällig“, sagt Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags und Deggendorfer Landrat.„Sie verschafft uns eine Atempause. Aber der Masterplan zur Bewältigung der Krise fehlt nach wie vor. Wir brauchen Maßnahmen, die den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland begrenzen.“

Dass sich Bund und Länder auf die deutschlandweite Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge geeinigt und eine Kostenausgleichsregelung vereinbart haben, sei insbesondere Ministerpräsident Horst Seehofer zu verdanken.

„Jetzt ist noch die landesinterne Verteilung zu verhandeln“, so der Landkreistagspräsident.

Aktuell sind die Jugendämter der Landkreise, in denen die jungen Flüchtlinge ankommen, automatisch zuständig – die Belastung ist daher in Grenzlandkreisen wie Passau und Rosenheim besonders groß. Mit dem neuen Gesetz gilt der Königsteiner Schlüssel. Das heißt, unbegleitete Minderjährige werden wie erwachsene Flüchtlinge nach einer Quotenregelung unter den Ländern verteilt. Das Gesetz soll per Eilverfahren ab 1. November 2015 gelten. Bis 1. Januar 2016 gilt für die anderen Länder eine Übergangsfrist bei der Aufnahme. Aktuell betreut Bayern viel mehr umA, als es nach dem Schlüssel müsste.

„Für die Landkreise ist also entscheidend, was mit jenen passiert, die schon da sind“, so Bernreiter.

Laut noch nicht offiziell bestätigten Teilnehmerkreisen ist es Ministerpräsident Horst Seehofer gelungen, dass die derzeit vorhandenen umA auf die Quote der zu verteilenden Jugendlichen angerechnet werden. Alles andere wäre mehr als ungerecht gewesen. Diese Lösung würde die benötigte Entspannung der bayerischen Jugendämter bringen, auch wenn dies nur langsam spürbar würde.

Der Bund stellt den Ländern 350 Millionen Euro für die Betreuung und Unterbringung junger Flüchtlinge in Aussicht. So wichtig die Finanzmittel sind – „die Probleme werden damit nicht alle gelöst“, so Bernreiter. Aktuell werden über 12.000 umA in Bayern betreut, das ist über die Hälfte aller jungen Flüchtlinge bundesweit.

„Es ist längst klar: So kann es nicht mehr weitergehen. Das hat man im Bund und den anderen Ländern offenbar endlich eingesehen“, so der Landkreistagspräsident.

Denn: „Die finanzielle Seite ist das Eine. Die Probleme, die wir vor Ort bei der Betreuung und Unterbringung haben, bleiben dennoch.“

Der Markt für Fachkräfte zur Betreuung ist leergefegt. Die Landkreise haben zudem alle Optionen für neue Einrichtungen bereits ausgeschöpft und sind nun laufend gezwungen, Notlösungen zu finden. Neben der Verteilung der unbegleitet eingereisten ausländischen Minderjährigen begrüßt der Landkreistag auch weitere Maßnahmen im Gesetzentwurf. Bund und Länder verpflichten sich u.a. dazu, Flüchtlinge und Asylbewerber länger in Erstaufnahmeeinrichtungen zu belassen und die Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Für Christian Bernreiter richtige Maßnahmen, die Teil eines umfassenden Masterplans sein müssen:

„Wir brauchen Ressourcen für die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Straffere Regeln kommen auch denen zu Gute, die unsere Hilfe dringend brauchen.“

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 25.09.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Asyl“ vgl. hier.