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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Bayerns Justizminister Bausback begrüßt im Bundesrat Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

25. September 2015 by Klaus Kohnen

„Weiß-blauer Anstrich deutlich erkennbar!“

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass in der Länderkammer:

„Korruption im Gesundheitswesen kann viel Schaden anrichten. Sie untergräbt das notwendige Vertrauen zwischen Patient und Behandler. Folge sind nicht nur finanzielle Schäden bei den Krankenkassen und Versicherungen. Wenn sich Behandlungsentscheidungen auf einmal maßgeblich an finanziellen Vorteilen des Behandlers statt am Patientenwohl orientieren, kann dies nicht zuletzt auch zu Gesundheitsschäden beim Patienten führen. Es ist daher wichtig, auch mit den Mitteln des Strafrechts wirksam dagegen vorzugehen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei insgesamt gesehen gelungen und sachgerecht.

„Ich freue mich ganz besonders über den deutlich erkennbaren weiß-blauen Anstrich des Entwurfs. Ich hatte bereits im Februar dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag in den Bundesrat eingebracht. Vieles davon findet sich jetzt in dem Gesetzentwurf des Bundes wieder – und das ist gut so“, so der Minister.

Bausback kritisiert jedoch, dass die Strafverfolgungsbehörden nur auf entsprechenden Antrag bzw. bei „besonderem öffentlichen Interesse“ tätig werden dürfen:

„Angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Schutzgüter wäre es notwendig gewesen, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte immer ermitteln können, wenn ein hinreichender Verdacht für eine Straftat besteht. Ich bedauere sehr, dass die bayerischen Vorschläge hier nicht übernommen wurden.“

Bausback abschließend: „Das vorgeschlagene Gesetz liegt im wohlverstandenen Interesse aller: Der Patienten, der Gesundheitsversorgung, aber auch und gerade der weit überwiegenden Mehrheit der rechtschaffenen Akteure auf dem Gesundheitsmarkt, die sich jeden Tag mit ganzer Kraft für das Wohl ihrer Patienten einsetzen. Deren Berufsstand darf nicht durch korruptives Fehlverhalten einiger Weniger insgesamt in Misskredit gebracht werden!“

StMJ, Pressemitteilung v. 25.09.2015

Redaktionelle Hinweise

Der von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ steht als TOP 30 auf der Tagesordnung der heutigen Bundesrats-Sitzung. Zur Genese des Gesetzesvorhabens vgl. hier.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, Korruption (Rechtsrahmen), Strafrecht/Strafprozessrecht

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