Gesetzgebung

StMUV: Manipulation von Abgaswerten nicht hinnehmbar / EU muss für transparentes Messverfahren sorgen

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Die bewusste Manipulation von Abgaswerten während des Messverfahrens täuscht die Verbraucher. ‎Deshalb müssten jetzt zügig die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf:

„Bewusste Manipulationen der Abgaswerte sind nicht hinnehmbar. Verstöße gegen die geltenden Regeln müssen Folgen haben. Die manipulative Senkung von Abgaswerten bringt Autos auf die Straße, die die Grenzwerte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit unterlaufen. Außerdem muss das geltende Messverfahren grundsätzlich in den Blick genommen werden.‎ Das derzeit EU weit gültige Prüfverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen muss der Realität im Straßenverkehr besser gerecht werden. Dafür muss die EU schnellstmöglich sorgen‎.“

Zuletzt hat sich die Umweltministerkonferenz unter dem Vorsitz Bayerns im Mai 2015 mit dem Thema auseinander gesetzt und einen Beschluss gefasst. In dem Beschluss wurde die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene vehement dafür einzusetzen, dass das neue Typprüfungsverfahren in Verbindung mit einer ambitionierten Begrenzung der Realemissionen spätestens ab dem Jahr 2017 angewendet wird.

Das in Europa angewendete Testverfahren ist eine zulässige Messmethode, die nur von der dafür zuständigen EU geändert werden kann. ‎Um zu überprüfen, inwieweit die Ergebnisse der zulässigen Messverfahren mit den tatsächlich zu messenden Abgaswerten übereinstimmen, haben Baden-Württemberg und Bayern ein grenzüberschreitendes Gemeinschaftsprojekt durchgeführt. Die Messfahrten durch den TÜV Nord erfolgten dabei im Juni 2014. Die Messergebnisse wurden dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) vom TÜV Nord nach der Auswertung der umfangreichen Daten im November 2014 vorgestellt. Die Kurzfassung des Berichts mit den Ergebnissen wurde dem Bund bereits im Dezember 2014 weitergeleitet. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und dem Bund sowie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zur Verfügung gestellt. Sie sind eine wichtige Erkenntnisquelle für die Weiterentwicklung des Zulassungsverfahrens und für die Prognose der tatsächlichen Emissionen von Euro 6-Diesel-PKW. Eine Softwareprüfung war nicht Gegenstand der Untersuchungen. Dem Umweltministerium lagen zu keinem Zeitpunkt Hinweise auf bewusste Manipulationen von Abgaswerten vor.

Die PEMS-Messungen an Euro 6-Diesel-PKW wurden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und dem LfU gemeinsam mit dem TÜV Nord durchgeführt. Der Fokus des gemeinsamen Projekts lag auf dem Vergleich des Schadstoffausstoßes gemessen auf dem Rollenprüfstand und auf der Straße. Ziel war die Erfassung der Emissionen von drei Euro 6-Diesel-Fahrzeugen im Realbetrieb mittels mitgeführter mobiler Messsysteme auf festgelegten Streckenführungen und das Gewinnen von technischen Erkenntnissen zu unterschiedlichen Abgasreinigungstechnologien (z.B. Temperaturverhalten). Anlass der Messungen war die bereits laufende Diskussion zur Überarbeitung des Zulassungsverfahrens auf europäischer Ebene, insbesondere die Überlegungen zur Einführung des RDE (Real Drive Emission) zur Abbildung des realen Fahrbetriebs. Die Ergebnisse der Messungen bestätigen, dass die Abgaswerte im realen Verkehr von den gemessenen Werten auf dem Prüfstand abweichen und unterstreichen damit die Notwendigkeit einer zügigen Überarbeitung des Zulassungsverfahrens.

StMUV, Pressemitteilung v. 28.09.2015