Gesetzgebung

StMAS: Erhöhung des Mindestlohnes steht derzeit nicht zur Debatte

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Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller erteilte Forderungen nach einer Erhöhung des Mindestlohnes eine Absage:

„Neun Monate nach Einführung des Mindestlohnes ist der enorme Bürokratieaufwand noch immer die größte Belastung für die Unternehmen. Die bisherigen Nachbesserungen von Arbeitsministerin Andrea Nahles beim Mindestlohn sind halbherzig und greifen viel zu kurz. Bevor wir uns also Gedanken um eine Erhöhung des Mindestlohnes machen, muss Frau Nahles erst ihre Hausaufgaben machen.“

Die Ministerin wies darauf hin, dass für die Erhöhung des Mindestlohnes eine Kommission eingesetzt worden sei:

„Die Kommission prüft künftig alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden muss. Sie wird also erstmals im nächsten Jahr darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein soll. Eine Erhöhung des Mindestlohns von 8,50 Euro steht derzeit also nicht zur Debatte.“

Bayern hat sich von Anfang an für eine Entbürokratisierung bei der Umsetzung des Mindestlohns eingesetzt. Die wichtigsten Forderungen dabei waren die Streichung der Dokumentationspflichten bei Minijobs, die Reduzierung der sonstigen Dokumentationspflichten, klare Abgrenzungsregelungen für Ehrenamtliche und die Streichung der Auftraggeberhaftung. Nicht zuletzt aufgrund dieser intensiven Bemühungen hat der Bund zum 30. Juni 2015 eine Bestandsaufnahme des Mindestlohns vorgelegt. Zum 1. August 2015 erfolgte eine Neufassung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung. Die darin enthaltenen Nachbesserungen bleiben jedoch weit hinter den Forderungen Bayerns zurück.

StMAS, Pressemitteilung v. 29.09.2015