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StMJ: Bausback trifft Amtskolleginnen und Amtskollegen aus Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Berlin

1. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

„Gemeinsam mit starker Stimme die Rechtspolitik voranbringen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback empfängt heute im Münchner Justizpalast seine Amtskolleginnen aus Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, Eva Kühne-Hörmann und Uta-Maria Kuder, sowie seine Amtskollegen aus Sachsen und Berlin, Sebastian Gemkow und Thomas Heilmann.

Bausback zu diesem Anlass: „Ich freue mich, dass wir uns heute zu wichtigen aktuellen rechtspolitischen Themen austauschen. Gemeinsam können wir mit einer starken Stimme unsere Vorhaben noch besser voranbringen.“

Einen Schwerpunkt der Gespräche bilden aktuelle Fragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Unser Rechtsstaat muss der Schleuserkriminalität entschieden die Stirn bieten. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bund meine Forderungen in das Asylpaket aufgenommen hat. Ich habe schon sehr frühzeitig gesagt: Wir brauchen erstens schärfere Strafen für kriminelle Schlepper, die die Notlage von Flüchtlingen eigensüchtig ausnutzen. Es ist daher völlig richtig, dass Schleusern – wie von mir vorgeschlagen – künftig mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe drohen. Zweitens müssen wir es den Schleuserbanden schwerer machen, an Fahrzeuge zu kommen. Es ist gut, dass künftig auch Mietwagenfirmen damit rechnen müssen, ihr Fahrzeug nicht wiederzubekommen, wenn sie leichtfertig dazu beigetragen haben, dass es für Schleusungen verwendet wird.“

Justizministerin Uta-Maria Kuder betont: „Wichtig ist aber auch, dass die Asylverfahren, wo nötig auch gerichtlich, zügig bearbeitet und zum Abschluss gebracht werden können. Denn nur dann können Flüchtlinge, die Schutz bei uns suchen, auch schnell Rechtssicherheit bekommen. Ich begrüße daher die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten in ihrer Besprechung zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September, dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahren deutlich verkürzt werden. Dafür müssen in den Ländern allerdings die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Denn nur durch personelle Verstärkung kann es gelingen, die Durchschnittsdauer der Verfahren im einstweiligen Rechtschutz auf die vereinbarte Dauer von zwei Wochen zu erfüllen.“

Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow ergänzt: „Das vom Bund vorgelegte Asylpaket ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt müssen wir unser Augenmerk darauf legen, dass Entscheidungen in Asylverfahren nicht nur zeitnah getroffen, sondern auch zeitnah und effektiv vollzogen werden. Zentrale Voraussetzung dafür sind nicht zuletzt zügige Entscheidungen in asylrechtlichen Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Darum haben wir im Freistaat Sachsen bereits für personelle Verstärkung der Verwaltungsgerichte gesorgt. Darüber hinaus muss aber das gerichtliche Asylverfahren effizienter werden. Sachsen hat hierfür bereits Vorschläge vorgelegt, unter anderem zu einer strikteren Regelung der Rechtsmittel in Abschiebungshaftsachen, zum Verzicht auf ehrenamtliche Richter und zum erweiterten Einsatz von Proberichtern als Einzelrichter.“

„Es ist unsere menschliche Pflicht, verfolgten Menschen Asyl zu gewähren. Diesen Menschen können und wollen wir Hilfe und Perspektiven bieten. Das schaffen wir aber nur, wenn wir Regeln neu definieren und Verfahren straffen. So würden eine Konzentration und Straffung der Verfahren beim Verwaltungsgericht sowie die Ausweitung der Definition „sicheres Herkunftsland“ auf die Punkte Gesundheitsversorgung und Rechtmäßigkeit des Asylverfahrens in der Konsequenz eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Mindestens ebenso wichtig erscheint mir, dass Menschen, deren Ausweisung bereits gerichtlich angeordnet wurde und die sich dem widersetzen, außer einer einmaligen Rückkehrhilfe keine staatlichen Leistungen mehr erhalten“, so Berlins Justizsenator Thomas Heilmann.

„Die Potentiale des Elektronischen Rechtsverkehrs können wir gerade in der aktuellen Debatte um die Beschleunigung von Asylverfahren erleben. Durch das Versenden der Akten auf elektronischem Wege durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könnten die verwaltungsgerichtlichen Verfahren weiter verkürzt werden. Das zeigt, dass das Thema Elektronsicher Rechtsverkehr längst kein Nischenthema mehr für Technikinteressierte ist, sondern die Argumente für dessen Einführung nun auch den letzten überzeugen sollten“, so die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

Kühne-Hörmann abschließend: „Die Warnungen, dass Islamisten gezielt in Flüchtlingsunterkünften für den Dschihad werben, häufen sich. Besonders junge, unbegleitete Flüchtlinge sind im Visier dieser Hasspropaganda. Wir haben auch Hinweise darauf, dass sich unter den Flüchtlingen Personen befinden, die an Kampfhandlungen in Syrien teilgenommen haben. Hier müssen wir sehr wachsam sein.“

Kühne-Hörmann und Bausback sind sich einig:

„Der Bundesjustizminister sollte aber auch endlich aktiv werden und die Werbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen wie den IS wieder unter Strafe stellen. Seit Jahren liegen ihm entsprechende Vorschläge der Länder auf den Tisch.“

StMJ, Pressemitteilung v. 01.10.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung beim Thema „Asyl“ vgl. die zugehörigen Meldungen in chronologischer Reihenfolge.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Grenzregime/Schleuser, Handlungsfelder

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