Gesetzgebung

StMELF: Agrarministerkonferenz – Bayern setzt sich durch

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Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat sich bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Fulda mit seiner Forderung nach weitergehenden Hilfen für die unter Preisverfall leidenden Landwirte durchgesetzt. Wie Brunner im Anschluss an die Sitzung mitteilte, haben sich die Länderminister nach intensiven Diskussionen einmütig der bayerischen Initiative angeschlossen.

„Wir haben den Bund aufgefordert, sich in Brüssel für die Prüfung aller vorgeschlagenen Instrumente zur Entlastung des Milchmarkts wie Versicherungslösungen, spontane Aufkaufaktionen oder eine flexible Angebotsregulierung einzusetzen“, sagte der Minister.

Das sei ein wichtiges Signal für die Bauern. Zudem verlangen die Agrarminister laut Brunner vom Bund, die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung von 100 auf 200 Millionen Euro zu verdoppeln.

„Das würde allen landwirtschaftlichen Betrieben helfen“, so Brunner.

Schließlich hätten auch die Schweineerzeuger unter Preisverfall und viele weitere Landwirte unter Dürreschäden zu leiden. Auf Vorschlag Bayerns haben sich die Agrarminister auch auf die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt, die weitere Maßnahmen zur Entlastung des Milchmarkts konkretisieren soll. Danach ist laut Brunner Brüssel gefordert, seiner Verantwortung für die Landwirte gerecht zu werden und zu prüfen, ob die Vorschläge umsetzbar und finanzierbar sind.

Die Agrarminister folgten in Fulda auch der bayerischen Forderung nach Nachbesserungen bei der anstehenden Novelle des EEG. Biomasse müsse auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag zur Energiewende leisten, so Brunner. Deshalb müsse man sicherstellen, dass bestehende Biogasanlagen auch nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer fortgeführt werden können und technische Neuerungen zur Flexibilisierung der Biogasproduktion – mit dem Ziel einer nachfragegesteuerten Stromproduktion – in die Praxis umgesetzt werden. Darüber hinaus muss aus Sicht der Agrarminister auch künftig ein moderater Zubau von Anlagen – vorzugsweise auf Basis von Rest- und Abfallstoffen – möglich sein.

StMELF, Pressemitteilung v. 02.10.2015