Gesetzgebung

StMGP: Bayern erreicht Nachbesserungen bei Krankenhausreform

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Gesundheitsministerin Huml informiert Kabinett über Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat am Montag den Ministerrat über die erreichten Nachbesserungen an den bisherigen Plänen für eine Krankenhausstrukturreform informiert. Huml betonte nach den Beratungen des Kabinetts in München:

„Bayern hat bei dem Treffen der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Freitag in Berlin wichtige Erfolge erzielt. Das ist sowohl für die Krankenhäuser im Freistaat als auch für deren Pflegekräfte und die Patienten eine gute Nachricht!“

Am Freitag war unter anderem beschlossen worden, dass die Krankenhäuser bei der ambulanten Notfallversorgung noch stärker als bislang geplant finanziell entlastet werden. Hierzu soll der gegenwärtig von den Krankenhäusern bei ambulanten Leistungen zu entrichtende Abschlag in Höhe von 10 Prozent nicht nur halbiert, sondern komplett gestrichen werden. Zudem wird die Krankenhausseite künftig auch einen Vertreter mit Sitz und Stimme in das Selbstverwaltungsgremium entsenden, das auf Bundesebene die Vergütungshöhe unter anderem für die ambulante Notfallversorgung festlegt.

Ferner wird der Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Das Mittelvolumen beträgt pro Jahr 500 Millionen Euro. Huml, die an der Sitzung der Arbeitsgruppe teilgenommen hatte, erläuterte:

„Dieser Pflegezuschlag wird gezielt nach den jeweiligen Pflegedienstpersonalkosten auf die Häuser verteilt. Damit bietet der Zuschlag einen Anreiz, in das Pflegepersonal im Krankenhaus zu investieren – und erleichtert es den Krankenhäusern, dauerhaft Pflegekräfte zu beschäftigen.“

Zudem gibt es Verbesserungen durch die Einführung der pflegerischen Übergangsversorgung. Diese greift insbesondere in der Phase unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, in der Patienten, die (noch) nicht pflegebedürftig sind, derzeit häufig auf sich allein gestellt sind.

Huml bekräftigte: „Gerade in dieser Zeit müssen sich die Patienten darauf verlassen können, dass sie die notwendige Unterstützung bekommen. Durch die jetzt geplante Erweiterung bestehender Leistungsansprüche und die gezielte Einführung neuer Leistungen wird eine bislang bestehende Lücke in der Patientenversorgung geschlossen. Ganz im Sinne der Patienten sind auch die beschlossenen Verbesserungen im Bereich des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene, auf die sich die Arbeitsgruppe in der Sitzung am Freitag verständigt hat.“

StMGP, Pressemitteilung v. 05.10.2015

Redaktioneller Hinweis

Zur Entwicklung beim Thema „Krankenhausreform“ vgl. hier.