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EU-Kommission: EuGH-Urteil stärkt Kommission für Neuverhandlung des EU-US-Datenschutzabkommens

6. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den USA sieht sich die Europäische Kommission bestärkt für die laufenden Neuverhandlungen.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans sagte heute (Dienstag) in Straßburg: „Das heutige Urteil ist ein wichtiger Schritt, um das Grundrecht der Europäer auf Datenschutz zu schützen. Der Gerichtshof unterstreicht, dass der Datenschutz gewährleistet sein muss, bevor Daten übermittelt werden können. Ich sehe dies als Bestätigung für das Bestreben der Kommission, das angemessene Schutzniveau für personenbezogene Daten (Safe Harbour) neu zu verhandeln. Wir haben bereits mit den amerikanischen Behörden daran gearbeitet, Datentransfers für Europas Bürger sicherer zu machen.“

Im Lichte des Urteils werde die Kommission diese Arbeit fortsetzen, um den Rahmen für transatlantische Datentransfers zu erneuern, sagte Timmermans.

Justizkommissarin Vera Jourová ergänzte, die Kommission habe nun drei Prioritäten: Erstens eine Garantie, dass die übermittelten personenbezogenen Daten von EU-Bürgern ausreichend geschützt sind. Zweitens sei es wichtig, dass Daten weiter transatlantisch übermittelt werden können. Drittens werde die Kommission gemeinsam mit den nationalen Datenschutzbehörden an alternativen Wegen für Datentransfers arbeiten.

„Das ist wichtig für europäische Unternehmen“, sagte Jourová.

  • Erklärung von Frans Timmermans und Vera Jourová (in englischer Sprache).
  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-362/14 Maximillian Schrems

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 06.10.2015

Redaktioneller Hinweis: Zu den Meldungen im Kontext „Safe Harbor“ vgl. hier.

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