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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMGP: Psychische Erkrankungen dürfen kein Tabuthema sein (zum PsychKHG)

9. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin zum Welttag der seelischen Gesundheit am 10. Oktober

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat anlässlich des Welttags der seelischen Gesundheit am 10. Oktober für Offenheit im Umgang mit psychischen Erkrankungen geworben. Die Ministerin betonte am Freitag:

Mein Ziel ist es, die Versorgung der Betroffenen weiter auszubauen. Wichtig ist dabei, dass Hilfsangebote auch angenommen werden. Deshalb dürfen psychische Erkrankungen kein Tabuthema sein.“

Huml verwies darauf, dass die Arbeit an Eckpunkten zu einem neuen bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) gut voranschreitet. An dem hierfür gegründeten Runden Tisch sind neben zahlreichen Experten auch die gesundheits- und sozialpolitischen Sprecher der im Landtag vertretenen Parteien sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Für den Dezember ist ein erneutes Treffen der Ministerin mit dem Gremium geplant, bei dem die bis dahin vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppen besprochen werden sollen.

Huml erläuterte: „Seit April dieses Jahres erarbeitet der Runde Tisch die Eckpunkte zum neuen Gesetz. Das Gremium hat fünf thematische Arbeitsgruppen gebildet, die sich hocheffizient um einzelne Themenbereiche kümmern. Voraussichtlich können bereits Anfang 2016 die Eckpunkte vorgelegt werden.“

Huml unterstrich: „Wir streben auch Fortschritte bei der Prävention an. Mein Ziel ist ferner, die Rechte psychisch kranker Menschen zu stärken. Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen sollen so weit wie möglich vermieden werden.“

In Bayern steht ein vielfältiges Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Störungen zur Verfügung. In den vergangenen vier Jahrzehnten haben der Freistaat und die Kommunen mit rund 1,7 Milliarden Euro den Ausbau und die Modernisierung der psychiatrischen Kliniken gefördert. In den kommenden Jahren sind weitere Investitionen von insgesamt rund 84 Millionen Euro eingeplant.

Die Ministerin ergänzte: „Mein Ziel ist der Ausbau moderner Versorgungsstrukturen und wohnortnaher Behandlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen frühzeitig medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Denn: Die meisten Krankheiten können heute effektiv behandelt werden.“

StMGP, Pressemitteilung v. 09.10.2015

Redaktionelle Hinweise

Zur Reformdiskussion UnterbrG-BayPsychKHG vgl. hier.

Zum Thema „Unterbringung“ allgemein siehe auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“, mit dessen Hilfe Sie sich zu den jeweiligen Themen und einzelnen Aspekten schnell auf aktuellen Stand bringen können.

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: 17/21573, Öffentlich-rechtliche Unterbringung, Reform des UnterbrG - BayPsychKHG, Unterbringung

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