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StMI: Zuwanderung braucht Wohnungsbau – Herrmann bei Fachtagung ‚VdW im Dialog 2015‘

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Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann bei der Fachtagung ‚VdW im Dialog 2015‘: Rund 2,6 Milliarden Euro für Wohnungspakt Bayern – 28.000 neue Mietwohnungen bis 2019 – Weniger Investitionshemmnisse

Bei der Fachtagung des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen ‚VdW im Dialog 2015‘ in Reit im Winkl hat heute Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann die Wohnungswirtschaft aufgefordert, deutlich mehr Wohnraum zu schaffen.

Wir brauchen erheblich mehr Wohnungen in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsteile“, betonte Herrmann.

Der Freistaat unternehme alles, um dafür ideale Rahmenbedingungen zu schaffen.

Unser neuer ‚Wohnungspakt Bayern‘ setzt auf ein staatliches Sofortprogramm, ein kommunales Förderprogramm und den Ausbau der allgemeinen Wohnungsbauförderung“, fasste der Bauminister zusammen.

28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen bis 2019 seien das Ziel. Hierfür stehen dem Freistaat rund 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem sollen Investitionshemmnisse gezielt abgebaut werden.

Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms als erste Säule des Wohnungspakts plant und baut der Staat kurzfristig rund 3.300 Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge. Hierfür stehen laut Herrmann 70 Millionen Euro bereit. Diese Wohnungen sollen mit reduziertem Wohn- und Baustandard sowie mit befristeter Standzeit auf staatlichen Grundstücken entstehen.

Das kommunale Förderprogramm ist die zweite Säule und richtet sich an Kommunen und Kirchen, vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge zu schaffen.

Unser 4-Jahresprogramm beginnt ab 2016 und umfasst pro Jahr 150 Millionen Euro“, so der Bauminister. „Damit können wir jährlich mindestens 1.500 Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge fördern.“

Die dritte Säule des Wohnungspakts Bayern ist der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung.

Mit einem 4-Jahresprogramm fördern wir 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten, die allen Sozialwohnungsberechtigten zur Verfügung stehen“, erläuterte Herrmann.

Dazu kämen zusätzlich rund 1.200 Wohnheimplätze für Studenten. Die Zahl der neugebauten Sozialmietwohnungen soll dann in den Folgejahren kontinuierlich um jährlich 500 Wohnungen steigen, kündigte der Minister an. Dazu wird die staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 um die Bayern aus der Erhöhung der Bundesmittel zustehenden Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 59,1 Millionen Euro sowie um 100 Millionen Euro Eigenmittel der BayernLabo verstärkt.

Herrmann: „2016 steht uns damit ein Betrag von 379,1 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, den wir jährlich um weitere 56 Millionen Euro auf 547,1 Millionen Euro in 2019 erhöhen werden.“

Weitere gute Nachrichten gab der bayerische Bauminister zu den Konditionen der Mietwohnraumförderung bekannt:

Ab sofort können wir bei der allgemeinen Förderung von Mietwohnungen einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von bis zu 200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewähren.“

Zusammen mit dem Zuschuss für einen Vergabevorbehalt für anerkannte Flüchtlinge könne der Investor in der Summe bis zu 500 Euro pro Quadratmeter erhalten. Dadurch erhofft sich Herrmann weitere Anreize und einen deutlichen Schub zur Ankurbelung des Wohnungsmarktes für preisgünstigen Wohnraum.

Außerdem sicherte Herrmann den bayerischen Wohnungsunternehmen zu, alles zu unternehmen, dass auch die übrigen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau stimmen. Schließlich werde der Großteil der neuen Wohnungen in Bayern von privaten Investoren und Wohnungsunternehmen gebaut.

Beispielsweise haben wir mit dem Verzicht auf die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Wohnraumförderung unnötige Investitionshemmnisse beseitigt.“

Auch dürfe sich der Neubau von Wohnraum nicht durch immer neue administrative Anforderungen derart verteuern, dass sich Investitionen nicht mehr rechnen.

Hier müssen alle Kostentreiber auf den Prüfstand“, forderte der Minister. „Ich setze mich deshalb auf Bundesebene vehement gegen eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung ein, wenn sie die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus erheblich beeinträchtigt.“

Besonders wichtig sei auch für die generelle Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubauten.

Wir brauchen dringend diese steuerlichen Anreize für mehr Wohnungsbau“, betonte Herrmann.

StMI, Pressemitteilung v. 12.10.2015