• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

BVerfG: Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht zur Entscheidung angenommen

13. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht zur Entscheidung angenommen. Dieses hatte unter anderem entschieden, dass Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden nicht auf die Landespressegesetze gestützt werden können. Die Kammer lässt dahinstehen, auf welcher Rechtsgrundlage solche Ansprüche beruhen, da der Beschwerdeführer jedenfalls im Ergebnis nicht in seinen Grundrechten verletzt ist. Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Bundesverwaltungsgericht diese nur als „Mindestanspruch“ qualifiziert. Denn solange auch die Landespressegesetze, deren Verfassungsmäßigkeit der Beschwerdeführer selbst nicht in Zweifel zieht, keine entsprechenden Ansprüche gewähren, ist für eine Verletzung der Pressefreiheit nichts ersichtlich. Die Landespressegesetze gewähren nur Zugang zu bereits vorhandenen Informationen. Der Beschwerdeführer begehrte demgegenüber Informationen vom Bundesnachrichtendienst, über die dieser – zum maßgeblichen Zeitpunkt im fachgerichtlichen Verfahren – selbst noch nicht verfügte.

Sachverhalt und Verfahrensgang

Der Beschwerdeführer ist Journalist. Im November 2010 beantragte er beim Bundesnachrichtendienst Auskunft über die NS-Vergangenheit der hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter. Die Untätigkeitsklage des Beschwerdeführers wies das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich ab. Der Beschwerdeführer könne aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz seine Auskunftsansprüche gegen eine Bundesbehörde nicht auf die Landespressegesetze stützen. Das konkrete Begehren des Beschwerdeführers erfülle auch nicht die Voraussetzungen eines – grundsätzlich in Betracht kommenden – verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

Wesentliche Erwägungen der Kammer

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da jedenfalls im Ergebnis eine Verletzung von Grundrechten nicht ersichtlich ist.

1. Dahinstehen kann die Frage, ob die Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Regelung des Presserechts auch Auskunftspflichten gegenüber Bundesbehörden begründen können oder ob solche Regelungen dem Bundesgesetzgeber vorbehalten sind. Es kann auch offen bleiben, ob ein Auskunftsanspruch unter Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden kann und wie weit dieser gegebenenfalls reicht. Denn für eine Verletzung der Pressefreiheit ist jedenfalls dann nichts ersichtlich, solange den Presseangehörigen im Ergebnis ein Auskunftsanspruch eingeräumt wird, der hinter dem Gehalt der Auskunftsansprüche der Landespressegesetze nicht zurückbleibt. Wenn es den Fachgerichten auf diese Weise gelingt, die Konsequenzen der nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht wirksam geregelten Auskunftsansprüche von Presseangehörigen gegenüber Bundesbehörden aufzufangen, kommt eine Verletzung von Grundrechten nicht in Betracht und ist eine Annahme des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht nicht angezeigt.

2. So liegt es hier. Die Auskunftsansprüche in den Landespressegesetzen verschaffen nur den Zugang zu solchen Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Die landesrechtlichen Anspruchsgrundlagen, gegen die der Beschwerdeführer insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorträgt, beinhalten keinen Anspruch auf Generierung und Verschaffung von Informationen und sonstigem Material. Auch das Informationsfreiheitsrecht ermöglicht im Rahmen seines Anwendungsbereichs nur Zugang zu tatsächlich vorhandenen Informationen.

Demgegenüber richtete sich der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Auskunftsanspruch nach den verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Feststellungen im fachgerichtlichen Verfahren auf eine Verschaffung von Informationen, über die der Bundesnachrichtendienst selbst noch nicht verfügte. Die angefragten Informationen sollten vielmehr zu einem wesentlichen Teil erst von einer eigens zur Aufklärung der in Rede stehenden Geschehnisse eingesetzten Unabhängigen Historikerkommission erarbeitet werden. Wird ein solcher, auf Informationsbeschaffung gerichteter Auskunftsanspruch von den Gerichten nicht zugesprochen, werden Grundrechte folglich nicht offensichtlich verkannt.

BVerfG, Pressemitteilung v. 13.10.2015 zum B. v. 27.07.2015, 1 BvR 1452/13

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Entscheidungen im Kontext „(Presserechtlicher) Auskunftsanspruch“ vgl. hier.

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG), Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht, Presse/ Rundfunk/ Medien, Rechtsentwicklung, Rechtsprechung, Staats-/ Verfassungsrecht Schlagwörter: (Presserechtlicher) Auskunftsanspruch, Informationsfreiheitsrecht

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Oktober 2015
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  
« Sep   Nov »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK