Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Finanzierungskonzept für Ausgaben im Bereich Zuwanderung und Integration

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Insgesamt 3,25 Milliarden Euro für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms im Jahr 2016 vorgesehen / Davon allein 489 Millionen Euro für Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ / Finanzminister Dr. Markus Söder: „Keine Neuverschuldung – Finanzierung der Mehrausgaben aus eigener Kraft“

In der heutigen Sitzung des Ministerrats hat Finanzminister Dr. Markus Söder sein Konzept für die Finanzierung der notwendigen Mehrausgaben im Bereich Zuwanderung und Integration vorgestellt. Wichtigste Botschaft des Finanzierungskonzepts: Der Haushalt ohne Neuverschuldung wird auch in 2016 nicht aufgegeben.

Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt vollständig aus eigener Kraft“, betont der Finanzminister. „Die vorausschauende Haushaltspolitik der vergangenen Jahre versetzt uns – anders als andere Länder – in die Lage, die Mehrausgaben ohne die Aufnahme neuer Kredite zu schultern.“

Grund hierfür sind unter anderem die Haushaltsreserven, die der Freistaat in den vergangenen Jahren anlegen konnte und nun für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen nutzt.

Künftige Generationen werden also durch den Asylbewerberzustrom nicht mit neuen Schulden belastet“, so Söder weiter.

Bereits der am 4. August 2015 beschlossene Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2016 enthielt gegenüber dem Stammhaushalt zusätzliche Ausgaben für Asyl von rund 922 Millionen Euro. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat allerdings seine Zugangsprognose für 2015 am 19. August 2015 von 450.000 auf 800.000 Flüchtlinge erhöht.

Söder: „Die bisherigen Ansätze müssen angesichts dieses unerwartet starken Anstiegs drastisch erhöht werden.“

Insgesamt wurden für Zuwanderung und Integration noch einmal Mehrbedarfe von rund 1,79 Milliarden Euro festgestellt.

Allein für das am 9. Oktober 2015 im Ministerrat beschlossene Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ ist für 2016 ein Volumen von rund 489 Millionen Euro eingeplant. Zusammengenommen werden für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms im Jahr 2016 voraussichtlich rund 3,25 Milliarden Euro bereitgestellt.

Der Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2016 wird am 15. Oktober 2015 in erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt. Die zwischenzeitlich gegenüber dem Regierungsentwurf festgestellten Mehrbedarfe werden anschließend in Form sogenannter „Nachschublisten“ in die Haushaltsberatungen des Bayerischen Landtags eingeführt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 13.10.2015

Redaktioneller Hinweis: Allgemein zur Entwicklung im Kontext „Asyl“ vgl. hier.