Gesetzgebung

StMAS: Sozialministerin Müller begrüßt bundesweite Verteilung unbegleiteter Minderjähriger

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Sozialministerin Müller: „Ich begrüße die längst überfällige bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen ab 1. November 2015“

Der Bundestag hat sich heute in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher befasst.

Dazu sagte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in München: „Wir brauchen die bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen dringender denn je. Aktuell betreut und versorgt Bayern schätzungsweise die Hälfte aller unbegleiteten Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Damit ist die Belastungsgrenze der bayerischen Kommunen längst überschritten. Ich begrüße es daher sehr, dass die seit langem überfällige bundesweite Verteilung nun endlich ab 1. November 2015 erfolgen soll. Die damit verbundene Entlastung der bayerischen Kommunen muss schnell kommen.“

Die neu ankommenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen sollen entsprechend dem Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt werden. So wird die kindeswohlgerechte Versorgung und Betreuung gewährleistet werden.

Ich erwarte vom Bund und von den anderen Bundesländern, dass auch sie ihrer Verantwortung nachkommen und sich mit Hochdruck auf die Verteilung vorbereiten, so dass diese pünktlich zum 1. November starten kann. Hierzu gehört auch, eine valide Datengrundlage für einen Belastungsausgleich zu schaffen.“, so Müller weiter.

Der Bund und die aufnahmepflichtigen Länder sind nun gefordert, das Gelingen des Verteilungsverfahrens schnell zu gewährleisten. Im Gesetzgebungsverfahren hat Bayern weiterhin durchgesetzt, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes wegen der bestehenden überproportional hohen Versorgungslast zunächst keine weiteren unbegleiteten Minderjährigen nach Bayern verteilt werden.

In Bayern kommen besonders viele unbegleitete Jugendliche an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. So waren im September 2014 noch 3.732 und Ende September 2015 bereits rund 13.500 unbegleitete Minderjährige im System der Jugendhilfe in Bayern untergebracht. Anders als erwachsene Asylbewerber werden die unbegleiteten Minderjährigen bislang nicht über die Bundesländer verteilt.

StMAS, Pressemitteilung v. 15.10.2015

Redaktionelle Hinweise: Der genannte Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/5921) stand neben anderen Gesetzentwürfen zur Änderung des Asylrechts auf der heutigen Tagesordnung des Deutschen Bundestages (TOP 5 d). Zur Genese des genannten Gesetzes vgl. auch hier. Zur Pressemitteilung des BMFSFJ vgl. hier.