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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Heuer bislang fast 3.000 Abschiebungen bayernweit

20. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Weiterhin konsequent wöchentliche Abschiebungen

Der Freistaat Bayern setzt seine wöchentlichen Sammelrückführungen konsequent fort. Erneut mussten heute abgelehnte Asylbewerber Deutschland verlassen. Vom Münchner Flughafen brachte ein Sammelcharter 93 Albaner und Kosovaren in ihre Heimatstaaten zurück.

Wer bei uns als Asylbewerber keine Anerkennung gefunden hat, hat in Deutschland keine Zukunft. Den Weg konsequenter wöchentlicher Rückführungen werden wir weiter beschreiten. Das ist in der Situation, in der wir uns aktuell befinden, dringlicher denn je“, bekräftigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

Fast 3.000 Asylbewerber mussten Bayern heuer bereits unfreiwillig verlassen, nahezu 9.000 Ausländer reisten bislang heuer freiwillig aus.

Deutlich steigen werden diese Zahlen, wenn das Bundesamt wie angekündigt in den nächsten Wochen mehr ablehnende Bescheide erlässt. Die Zahl der bisher noch nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschiedenen Fälle ist auf über 300.000 angewachsen. Allein zum Stichtag 30.09.2015 überstieg die Zahl der Ausreisen die Zahl der ablehnenden Asylentscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um mehr als 2.000. Der bayerische Innenminister wies erneut darauf hin, dass nunmehr neben Bosnien-Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien auch Albanien, der Kosovo und Montenegro sichere Herkunftsstaaten sind:

Mit Blick auf die Ablehnungsquoten von faktisch 100 Prozent hat sich nunmehr das durchgesetzt, was die Bayerische Staatsregierung schon seit langem gefordert hat.“

Abgelehnte Asylbewerber aus diesen Staaten können nunmehr noch schneller und effektiver in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Sie sind verpflichtet, bis zur freiwilligen Ausreise oder Abschiebung in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Es gelten verkürzte Bearbeitungs- und Verfahrensfristen, so dass nach etwa vier Wochen ein Asylverfahren abgeschlossen werden kann. Dadurch werden Aufenthaltsbeendigungen einfacher. Praktiziert werden verkürzte und zentralisierte Verfahren bereits seit Anfang/Mitte September 2015 in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Manching/Ingolstadt sowie in Bamberg. Dort arbeiten alle für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständigen Behörden Hand in Hand, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Verwaltungsgericht und die Zentrale Ausländerbehörde.

StMI, Pressemitteilung v. 20.10.2015

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