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BMUB: Bundesumweltministerium legt Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vor – Recyclingquoten sollen deutlich erhöht werden

21. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Das Bundesumweltministerium strebt deutlich höhere Recyclingquoten an. Mit einem neuen Wertstoffgesetz will das Ministerium unter anderem dafür sorgen, dass mindestens 72 Prozent der Kunststoffabfälle, die bei privaten Haushalten anfallen, als Rohstoff weiterverwendet werden. Die Sammlung und das Recycling von Wertstoffen sollen deshalb noch effizienter und einfacher werden. Das Wertstoffgesetz sieht vor, die bisherige gelbe Tonne in eine Wertstofftonne umzuwandeln und den Einsatz recyclingfähiger Materialien zu fördern. In der Wertstofftonne können nicht nur Verpackungen, sondern auch andere Haushaltsabfälle aus Kunststoff und Metall gesammelt werden, zum Beispiel Kleiderbügel und kaputte Bratpfannen. Damit lassen sich zusätzlich bis zu 5 Kilogramm Wertstoffe pro Einwohner und Jahr hochwertig recyceln.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das Wertstoffgesetz legt anspruchsvolle Recyclingquoten fest, erleichtert die getrennte Sammlung von Abfällen und fördert den Einsatz recyclingfähiger Produkte. Damit senken wir nicht nur Umweltbelastungen, sondern sparen auch wertvolle Rohstoffe und Energie ein – ökologische Wirtschaftspolitik im besten Sinne.“

Um die Recyclingquoten insgesamt deutlich zu erhöhen, wird unter anderem die bestehende Produktverantwortung erweitert – also die Verantwortung der Hersteller und des Handels für die Entsorgung eines Produktes. Zukünftig gilt sie nicht nur für Verpackungen sondern auch für weitere Produkte aus Kunststoff und Metall. Das schreibt der Arbeitsentwurf für ein neues Wertstoffgesetz vor, den das Bundesumweltministerium auf Grundlage vereinbarter Eckpunkte der Koalitionsfraktionen heute vorgelegt hat. Dieser Arbeitsentwurf ist die Vorstufe zu einem Referentenentwurf; er bildet die Grundlage für die anstehende fachliche Erörterung mit Behörden, Verbänden und beteiligten Wirtschaftskreisen.

Die dualen Systeme sollen laut Entwurf wie bisher die Wertstoffe einsammeln, sortieren und verwerten. Dafür werden sie vom Handel und der Industrie über Lizenzentgelte für die Produkte und Verpackungen finanziert. Gleichzeitig wird die Rolle der Kommunen gestärkt: Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wie die Abfälle vor Ort gesammelt werden: in einer Tonne oder in Säcken. Außerdem legen sie fest, wann und wie oft die Abfälle abgeholt werden. Damit kann die Restmüllerfassung optimal mit der Wertstoffsammlung abgestimmt werden. Oft sind die Kommunen der erste Ansprechpartner für Probleme mit der gelben Tonne. Auf die Entscheidungen der dualen Systeme können sie aber bisher wenig Einfluss ausüben. Verändert werden soll auch die Berechnung der Lizenzentgelte. Hierbei müssen die dualen Systeme nun berücksichtigen, inwieweit sich ein Produkt hochwertig recyceln lässt. Kann ein Hersteller z. B. Verpackungen vermeiden oder die Recyclingfähigkeit seiner Produkte erhöhen, soll er weniger Lizenzentgelte zahlen.

Um die Wertstoffsammlung selbst müssen sich die Entsorgungsunternehmen auf Basis einer Ausschreibung bewerben, die sich an den Grundsätzen des öffentlichen Vergaberechts orientiert. Der Wettbewerb soll für Effizienz und eine erhebliche Kostenminimierung sorgen. Um ihn fair zu gestalten und den Vollzug des Gesetzes zu gewährleisten, wird eine „Zentrale Stelle“ eingerichtet. Diese wird von den Herstellern und dem Handel finanziert. Außerdem wird bei ihr eine unabhängige Schiedsstelle eingerichtet.

Der Arbeitsentwurf wird nun den betroffenen Verbänden, den Kommunen und den Ländern vorgestellt. Bis zum Jahresende beabsichtigt das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf vorzulegen. Dem Bundeskabinett wird das Bundesumweltministerium den Gesetzentwurf im kommenden Jahr vorlegen. Darauf folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

BMUB, Pressemitteilung v. 21.10.2015

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