Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: EU-Kommission zur Einlagensicherung – Sparkassen für den Erhalt der nationalen Einlagensicherung

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Mit Besorgnis sieht Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, die Pläne der EU-Kommission für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung.

Eine solche Vergemeinschaftung lehnen wir entschieden ab, denn sie kann gefährlich werden. Im Sinne der deutschen Sparer brauchen wir auch weiterhin eindeutig voneinander abgegrenzte Brandmauern zwischen den Sicherungstöpfen der einzelnen Staaten.“

Nur so könne verhindert werden, dass im Sicherungsfall Instabilitäten von derzeit noch unzureichend ausgestatteten Ländern auf andere übergreifen.

Wie heute bekannt gegeben, will die EU-Kommission noch in diesem Jahr konkrete Vorschläge für eine Novelle der EU-Richtlinie über die Einlagensicherung vorlegen. Dort soll eine Haftungspflicht in Form einer gegenseitigen Rückversicherung der nationalen Sicherungseinrichtungen verankert werden.

Das Vertrauen der Sparer in den nationalen Schutz darf nicht durch ein gesamteuropäisches Einlagensicherungssystem gefährdet werden,“ so Netzer. „Denn die Gelder, die wir für die Sicherheit unserer Sparer zurücklegen, würden dann für Krisenbanken in anderen Ländern eingesetzt. Die Ansprüche und Arbeitsstandards der Sicherungssysteme in der EU sollten zwar bereits mit Juli diesen Jahres auf ein einheitliches Niveau angehoben werden, doch die finanzielle Ausstattung der nationalen Systeme weicht immer noch beträchtlich voneinander ab. Damit wäre bereits im Vorfeld klar, in welche Richtung die Geldströme fließen würden.“

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 21.10.2015