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StMJ: Änderung Telemediengesetz – Besserer Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet

21. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Bausback: „Aktuelle Gesetzeslage wird der Bedeutung der Persönlichkeitsrechte nicht gerecht!“

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit einer Änderung des Telemediengesetzes (red. Hinweis: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes, siehe TOP 10). In diesem Zusammenhang will Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback mit einer weiteren Ergänzung dieses Gesetzes auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet verbessern.

Bausback: „Wenn jemand von einer anonymen persönlichkeitsverletzenden Äußerung im Internet betroffen ist, kann er nach geltendem Recht schon aus rechtlichen Gründen vom jeweiligen Anbieter der Onlinedienste nicht verlangen, ihm die Identität des Verfassers mitzuteilen. Geht es hingegen nicht um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern um die Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum, so ist dies möglich. Diese Differenzierung wird der Bedeutung der Persönlichkeitsrechte nicht gerecht. Und auch der Bundesgerichtshof hält diesen Unterschied für wenig nachvollziehbar.“

Zwar könnten bei anonymen Persönlichkeitsverletzungen im Internet die Voraussetzungen eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs im Einzelfall erfüllt sein, so Bausback. Dennoch dürfe der Anbieter der Internetdienste aus datenschutzrechtlichen Gründen Informationen zum Verfasser der jeweiligen Äußerung nicht herausgeben. Damit sei die Erfüllung des Auskunftsanspruchs rechtlich unmöglich, wenn es um die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten gehe. Bei Rechten am geistigen Eigentum sei der Betroffene hingegen besser geschützt. Hier erlaube eine Vorschrift im Telemediengesetz, dass der Diensteanbieter die Daten des Verfassers herausgebe.

Wir sollten denjenigen, die von persönlichkeitsverletzenden Äußerungen im Internet betroffen sind, jedenfalls die rechtlichen Steine aus dem Weg räumen, wenn es darum geht, die Identität des Verfassers zu erfahren. Dafür setze ich mich ein. Und deswegen werde ich heute im Rechtsausschuss des Bundesrates beantragen lassen, die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm im Telemediengesetz neben dem dort bereits genannten Schutzgut des geistigen Eigentums auch auf Persönlichkeitsrechte zu erstrecken“, so der Minister abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 21.10.2015

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