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StMFLH: Startschuss für den Steuercampus.München – Neubau für 66 Mio. Euro

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Spatenstich für den ersten Bauabschnitt an der Deroystraße // sechs Münchner Standorte sollen zusammengeführt werden

Das Finanzamt München ist mit rund 3.400 Mitarbeitern das größte Finanzamt in Deutschland. Mit 44 Mrd. Euro jährlich erwirtschaftet es 42 % des gesamten bayerischen Steueraufkommens.

Jetzt bekommt dieses Finanzamt der Superlative ein neues Zuhause: alle Münchner Arbeitsgebiete werden sukzessiv in der Deroystraße zum Steuercampus München zusammengeführt“, so Dr. Markus Söder, Finanzminister, am Freitag in München beim Spatenstich für den ersten Bauabschnitt.

„Für den Freistaat bedeutet das schlagkräftigere Strukturen mit einem effizientem Personaleinsatz, für die Beschäftigten ein modernes angenehmes Arbeitsumfeld und für die Stadt München eine bauliche Aufwertung des gesamten Stadtviertels“, betonte der Finanzminister die Vorteile der Maßnahme.

66 Millionen Euro investiert der Freistaat Bayern in den Neubau mit einer Nutzfläche von rd. 12.000 m². Er ist der erste von sechs Bauabschnitten.

Die Gesamtbaumaßnahme beginnt mit Errichtung eines zentralen Verwaltungs- und Bürogebäudes für 650 Mitarbeiter in der Nord-West-Ecke des Areals an der Deroystraße. Bisher war hier ein Parkplatz. Künftig sollen in dem Gebäude der gesamte Veranlagungsbereich sowie die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts München untergebracht werden. Diese Arbeitseinheiten ziehen dann aus ihren bisherigen – verteilten – Unterbringungen in der Deroystraße und Karlstraße aus. Das Gebäude wird als Stahlbetonkonstruktion mit sechs oberirdischen Vollgeschossen, einem Technikgeschoss und zwei unterirdischen Geschossen errichtet, in dem u. a. Registratur, Lager und Tiefgarage Platz finden. Neben den Büros für die Beschäftigten soll es in dem Neubau außerdem einen Sitzungssaal, Besprechungsräume sowie einen Aus- und Fortbildungsraum geben. Die Baumaßnahme ist ein Musterbeispiel für eine nachhaltige und energiesparende Bauweise: es ist der erste Neubau der bayerischen Staatsbauverwaltung dieser Größenordnung im Passivhausstandard. Auf der Dachfläche wird eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 25 kWp errichtet. Sie liefert ca. 20.000 kWh/ Jahr und spart ca. 2,6 Tonnen CO2 im Jahr ein. Nach derzeitigem Planungs- und Durchführungsstand ist eine Inbetriebnahme des Neubaus voraussichtlich im Sommer 2018 möglich.

Das Münchner Finanzamt hat nicht nur von der Größe her eine einzigartige Sonderstellung in Deutschland. Von den 3.400 Beschäftigten sind 2.800 in München tätig, 600 Mitarbeiter leisten ihren Dienst an zwölf ausgelagerten Bearbeitungsstellen in ganz Südbayern (Deggendorf, Dillingen, Eichstätt, Ingolstadt, Mühldorf, Passau, Straubing und Zwiesel). Das Finanzamt München entstand zum 1. August 2009, als in einer deutschlandweit einzigartigen organisatorischen Neuordnung erstmals alle Finanzämter einer großen Stadt zu einer Einheit zusammengelegt wurden. Momentan sind die Beschäftigten noch auf sechs Standorte verteilt: Deroystraße, Karlstraße, Winzererstraße, Prinz-Ludwig-Straße, Seidlstraße und Augustenstraße. Mit der Zusammenfassung der Münchner Arbeitsgebiete wird die Verwertung von hochwertigen, staatseigenen Grundstücken in der Innenstadt möglich. Die Aufgabe von Anmietungen spart zusätzlich erhebliche Kosten.

In den weiteren Bauabschnitten sollen insbesondere die Bestandsgebäude auf dem Areal Deroystraße 4, Deroystraße 22, Deroystraße 20 und Deroystraße 18 abgebrochen und durch Neubauten an nahezu gleicher Stelle ersetzt werden. Auch die Fläche des Servicezentrums soll neu bebaut werden. Wie von der Stadt München gefordert werden auch Freiflächen für das Stadtquartier angelegt. Es ist eine campusartige Bebauung mit ansprechenden Bürogebäuden und aufgewerteten Grünanlagen geplant. Der Entwurf stammt von den Nürnberger Architekten Bär, Stadelmann, Stöcker, die bei einem Realisierungswettbewerb unter Beteiligung der Landeshauptstadt München mit der WGF Objekt GmbH Landschaftsarchitekten zum Zuge kamen. Beide Planungsbüros aus Nürnberg.

StMFLH, Pressemitteilung v. 23.10.2015