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StMGP: Huml gegen „Designerbabys“ – Bayerns Gesundheitsministerin: Verantwortungsvoller Umgang mit der Reproduktionsmedizin notwendig

24. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin bei dem Wunsch nach Kindern. Huml betonte am Samstag anlässlich eines Festsymposiums zum 30-jährigen Bestehen der In-vitro-Fertilisation (IVF) in München:

Der Weg zum ‚Designerbaby‘ ist aus rein medizinischer Sicht nicht mehr weit. Aber nicht alles, was machbar ist, ist auch ethisch vertretbar.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die moderne Medizin kann für Paare mit bislang unerfülltem Kinderwunsch das große Glück bedeuten. Aber eine werteorientierte Debatte über dieses Thema ist unerlässlich – gerade auch, wenn es um Fragen der Präimplantationsdiagnostik geht.“

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien gesucht.

Huml unterstrich: „Ich warne davor, die PID als Selektionsinstrument wahrzunehmen. Oberste Priorität muss immer der Schutz des Lebens haben. Die seit 2011 geltende Vorschrift im Embryonenschutzgesetz kann möglicherweise helfen, dass Paaren mit einer genetischen Vorbelastung schwere körperliche und seelische Belastungen erspart bleiben. Dagegen darf die PID nicht dazu dienen, zwischen vermeintlich ‚lebenswertem‘ und ‚lebensunwertem‘ Leben zu unterscheiden.“

Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden – und nur in dafür zugelassenen Zentren. In Bayern haben vier Zentren die Zulassung. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg. Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik mit Sitz in München entscheidet im Einzelfall nach einheitlichen Kriterien über Anträge zur PID.

Huml ergänzte: „Die Bayerische Ethikkommission stellt sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden. Ich freue mich sehr, dass wir für diese wichtige Aufgabe engagierte und kompetente Mitglieder gewinnen konnten. Für die Bereitschaft, schwere Entscheidungen in diesem ethisch-moralisch und rechtlichen Spannungsfeld zu treffen und damit Paaren zu helfen, danke ich sehr.“

StMGP, Pressemitteilung v. 24.10.2015

Redaktioneller Hinweis: Zu rechtlichen und weiteren Hintergründen vgl. hier (der Beitrag behandelt den Gesetzentwurf; dieser wurde jedoch ohne inhaltliche Änderungen als Gesetz beschlossen – zum Gang der Rechtsetzung vgl. hier)

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