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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes – Polizei testet neue Schichtdienstmodelle

27. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Für die 13.000 bayerischen Polizeibeamten im Schichtdienst werden im kommenden Jahr neue Schichtdienstmodelle erprobt. Grund dafür ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die für alle Beschäftigten Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten vorsieht. Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes erläuterte der Inspekteur der bayerischen Polizei, Thomas Hampel, dass während der 12-monatigen Pilotphase an voraussichtlich 60 Dienststellen der Landes-, Verkehrs- und Kriminalpolizei 38 verschiedene Arbeitszeitmodelle getestet würden. Erst nach Abschluss der Versuchsreihe sollen die praxistauglichsten Modelle zur Übernahme empfohlen werden. Die Abgeordneten appellierten fraktionsübergreifend an die Polizeibeamten, die vorgeschlagenen Modelle vorurteilsfrei zu prüfen.

Laut Hampel sind die gegenwärtig gängigen Schichtdienste bei der Polizei nicht mehr mit dem EU-Recht vereinbar. Unzulässig ist demnach der 12-Stunden-Nachtdienst sowie der so genannte „Doppelschlag“, mit dem derzeit noch zwei Schichten an einem Tag mit einer 6- oder 7-stündigen Pause dazwischen möglich sind. Hampel erläuterte, dass vor allem der in vielen Dienststellen praktizierte „rückwärtsrotierende Schichtdienst“ mit Spätdienst an einem sowie Früh- und 12-stündigem Nachtdienst am nächsten Tag als besonders gesundheitsgefährdend und unfallträchtig einzustufen sei. Dies gehe aus mehreren Untersuchungen und Befragungen hervor.

Mit den neuen Dienstzeitmodellen sollen deshalb alle polizeilichen Aufgaben erfüllt und zugleich die sozialen und gesundheitlichen Belange der Beschäftigten berücksichtigt werden, erklärte Hampel. Ein begrenzender Faktor sei, dass die neuen Dienstzeiten mit der derzeit vorhandenen Personaldecke kompatibel sein müssten. Allen zur Erprobung vorgeschlagenen Modellen gemein sei die Begrenzung der Nachtschicht auf maximal 10 Stunden. Zudem müsse zwischen den einzelnen Schichten eine Mindestruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Ausnahmen davon seien nur im Einzelfall bei besonderen Einsatzlagen zulässig, nicht aber in den Regeldienstplänen, betonte Hampel.

Die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) appellierte an alle Beteiligten, in Ruhe die Ergebnisse der Pilotphase abzuwarten. Aus zahlreichen Gesprächen wisse sie, dass die neuen Arbeitszeitmodelle bei der Polizei ein „sehr emotionales Thema“ seien. Widerstände gebe es vor allem in Dienststellen mit hohem Pendleranteil und langen Anfahrtswegen, wo der gegenwärtig praktizierte „Doppelschlag“ wegen seiner anschließend relativ langen Freizeitphase beliebt sei. Besonders hier gelte es, akzeptierte Neuregelungen zu finden.

Daran anschließend forderte Katharina Schulze (Bündnis90/Die Grünen) die neuen Modelle in einem „breiten Beteiligungsprozess“ mit den Beschäftigten zu erarbeiten. Dies sei für die spätere Akzeptanz von großer Bedeutung. Als Anreiz brachte sie eine Verkürzung der Regelarbeitszeit für Schichtdienstleistende bei der Polizei in die Diskussion. Stefan Schuster (SPD) warb ebenfalls um Geduld. Aus seiner Sicht werde der Knackpunkt sein, ob die neuen Schichtdienstmodelle mit dem vorhandenen Personal umsetzbar seien. Auch Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) sah in der Akzeptanz der neuen Modelle das entscheidende Problem der Umstellung.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 27.10.2015 (von Jürgen Umlauft)

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