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Staatskanzlei: Maßnahmen zur raschen Rückführung abgelehnter Asylbewerber

27. Oktober 2015 by Klaus Kohnen

Innenminister Joachim Herrmann: „Zentrale Ausländerbehörden bei den Bezirksregierungen übernehmen schrittweise Zuständigkeiten der Kreisverwaltungsbehörden – 750 neue Stellen bei den Bezirksregierungen“ / Forderungen an den Bund

Bayern wird mit zusätzlichen Maßnahmen die Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen abgelehnter Asylbewerber beschleunigen. Zu diesem Zweck wird die Staatsregierung die geltenden Zuständigkeiten neu ordnen.

Innenminister Joachim Herrmann: „Die Kreisverwaltungsbehörden werden wir schrittweise von allen ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für Asylbewerber befreien. Die so genannten Zentralen Ausländerbehörden bei den Bezirksregierungen werden nach und nach deren Aufgaben übernehmen. Sie werden massiv personell verstärkt und erhalten 2016 weitere 750 Stellen.“

Bis zur endgültigen Übernahme der Aufgaben durch die Bezirksregierungen müssten die Kreisverwaltungsbehörden Aufenthaltsbeendigungen laut Anweisung des Innenministeriums vorrangig und mit Nachdruck betreiben. Unterbleibe die Aufenthaltsbeendigung ohne sachlichen Grund, werde geprüft, wie man künftig die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für betroffene Asylbewerber ausschließen könne. Der Freistaat Bayern setze laut Herrmann weiterhin auf unangekündigte Abschiebungen, sobald die Ausreisefrist abgelaufen sei. Die Zahl der dieses Jahr im wöchentlichen Turnus überwiegend in Sammelrückführungen Abgeschobenen beläuft sich nach Angaben Herrmanns bislang auf 3.000 abgelehnte Asylbewerber. 9.000 hätten heuer bereits freiwillig die Heimreise angetreten. Damit hat der Freistaat Bayern in 2015 bislang etwa 3.000 Ausreisen mehr zu verzeichnen, als auf Bayern ablehnende Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entfallen (ca. 9.000).

Darüber hinaus forderte die Bayerische Staatregierung den Bund insbesondere dazu auf,

  • mit allen diplomatischen und entwicklungspolitischen Mitteln Herkunftsländer verstärkt dazu anzuhalten, ihre eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen,
  • die Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren für alle Herkunftsstaaten wiederaufzunehmen, prioritär zu behandeln und schnell durchzuführen,
  • die sicheren Herkunftsstaaten Ghana und Senegal vorrangig durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) zu bearbeiten – allein in Bayern stehen bei rund 2.000 Senegalesen oft schon seit weit über einem Jahr Asylentscheidungen aus – ,
  • weitere Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen, um schnellere Asylverfahren und Aufenthaltsbeendigungen zu ermöglichen,
  • umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen an den deutschen Staatsgrenzen zu schaffen, um unmittelbar Abschiebungen und Zurückschiebungen an der Grenze zu ermöglichen,
  • die sogenannte „Duldung“ in den Fällen abzuschaffen, in denen trotz Ausreisepflicht die Abschiebung unmöglich ist – etwa bei Täuschungen über die Identität oder fehlender Mitwirkungsbereitschaft abgelehnter Asylbewerber bei der Beschaffung von Heimreisepapieren – und anstatt dessen nur noch ein Papier auszustellen, in dem die Ausreisepflicht, die Angaben des Betreffenden zu seinen persönlichen Daten sowie die Ausreisefrist vermerkt sind.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 27.10.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Asyl“ vgl. die entsprechenden Meldungen in chronologischer Reihenfolge.

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Kategorie: Bayern, Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Ausweisung/Abschiebung, Handlungsfelder, VO (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)

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