Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des UnschZG und des AGBGB eingebracht

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Grundstück zu verkaufenDie Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze eingebracht (LT-Drs. 17/8721 v. 27.10.2015).

Das UnschZG nimmt in Art. 21 derzeit Bezug auf die Kostenordnung, die durch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) vom 23.07.2013 (BGBl. I 2013, S. 2586), das zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist, ersetzt wurde. Art. 21 UnschZG soll daher angepasst werden. Damit einher geht eine Erhöhung der Gebühren für das Verfahren vor dem Amtsgericht (bisher mindestens 120 Euro, bei Antragsrücknahme vor Entscheidung 30 Euro; der Gesetzentwurf sieht 126 bzw. 31,50 Euro vor).

Hinsichtlich des AGBGB werden laut Gesetzentwurf nur redaktionelle Änderungen vorgenommen, ohne dass es zu inhaltlichen Änderungen käme.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto: (c) DOC RABE Media – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2015102701

Redaktioneller Hinweis: Zum Gang und aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens inklusive der parlamentarischen Diksussionen vgl. hier (PDF, Vorgangsmappe des Landtags) und hier (ggls. inklusive Stellungnahmen).