Gesetzgebung

GVBl (13/2015): Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) und weiterer Rechtsvorschriften verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften v. 28.10.2015 wurde am 31.10.2015 verkündet (GVBl S. 382). Es tritt am 01.11.2015 in Kraft.

Ursprünglich konzipiert als Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes folgte der Landtag bei seinem Gesetzesbeschluss am 28.10.2015 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses und schuf darüber hinaus eine Verordnungsermächtigung für die Staatsregierung, die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen einschließlich des dafür nötigen Verfahrens näher zu regeln; hierzu wurde zusätzlich das AGSG geändert.

In diesem Zuge wurde das Gesetz umbenannt in Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften.

Ass. iur. Klaus Kohnen 

Redaktioneller Hinweis

Zum Gang und aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens inklusive der parlamentarischen Diksussionen vgl. hier (PDF, Vorgangsmappe des Landtags) und hier (inklusive Stellungnahmen).