Aktuelles

VG München: Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache – Verwaltungsgericht lehnt sofortigen Baubeginn ab

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hat einen Etappensieg vor dem Verwaltungsgericht München erzielt: Mit dem Bau einer Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache beim sog. „Felsentor“ darf weiterhin nicht begonnen werden. Das Landratsamt Berchtesgadener Land genehmigte im August 2015 zwar den Bau und Betrieb der Anlage, ordnete aber keinen sog. Sofortvollzug an. Die Bauherrin der Anlage wollte den Baubeginn deshalb in einem gerichtlichen Eilverfahren durchsetzen, nachdem sie wegen Verbandsklagen des BN sowie des Landesfischereiverbands Bayern e.V. derzeit gehindert ist, von der Genehmigung Gebrauch zu machen.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts misst in ihrem Beschluss vom 30. Oktober 2015 der noch zu verhandelnden Klage des BN gegen das Vorhaben Erfolgsaussichten bei. Die Ramsauer Ache stelle im Bereich des Vorhabens auf etwa 300 m Länge einen naturnahen Bereich eines Fließgewässers dar, der dem gesetzlichen Biotopschutz unterliege. Deshalb sei die Wasserkraftanlage nur genehmigungsfähig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehe, sie gerade an diesem Standort zu verwirklichen. Hieran bestünden erhebliche Zweifel. Auch sei die Auffassung des Landratsamts, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur vorherigen Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand, nicht haltbar. Das Landratsamt hätte deshalb ein Planfeststellungsverfahren durchführen müssen. In diesem Verfahren hätte auch bereits die Errichtung von insgesamt über 300 m langen Baustraßen mitbehandelt werden müssen, die während der mehrmonatigen Bauzeit im Uferbereich der Ramsauer Ache eingerichtet werden sollen.

Gegen den Beschluss (Az. M 2 SN 15.4544) kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

VG München, Pressemitteilung v. 02.11.2015 zum B. v. 30.10.2015, M 2 SN 15.4544 (PDF, 186 KB)