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VG Würzburg: Genehmigung für Windkraftanlage bei Hettstadt aufgehoben – BayVGH bestätigt VG Würzburg

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Mit Urteil vom 19. Mai 2015 –W 4 K 14.604 u.a. – hatte die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau einer Windkraftanlage bei Hettstadt aufgehoben, nachdem sie bereits zuvor einen Baustopp angeordnet hatte (vgl. Pressemitteilung vom 16.07. 2014), der allerdings vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben worden war.

Das Urteil wurde zum einen damit begründet, dass die Genehmigung an einem Verfahrensfehler leidet, da die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderliche Vorprüfung nicht stattgefunden hat bzw. diese nicht dokumentiert ist. Ferner verstößt die Genehmigung nach Ansicht der Kammer auch gegen das Abstandsflächenrecht, was ebenfalls zu ihrer Aufhebung führt.

Mit Beschluss vom 22. Oktober 2015 – 22 ZB 15.1584 – hat nun der Bayer. Verwaltungsgerichtshof den Antrag der beigeladenen Betreiberin der Windkraftanlage auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. Mai 2015 ist damit rechtskräftig.

VG Würzburg, Pressemitteilung v. 02.11.2015