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StMFLH: Mehr Geld für kommunale Theater- und Konzertsaalbauten

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Fördersätze werden angehoben//Spürbare Entlastung kommunaler Haushalte bei Investitionen

Der staatliche Förderrahmen für kommunale Theater- und Konzertsaalbauten wird erhöht.

Die Kommunen werden bei dringlichen Baumaßnahmen spürbar finanziell entlastet. Die Qualität kommunaler Theater und Konzertsaalbauten wird gesichert. Die Staatsregierung leistet so einen wesentlichen Beitrag für die vielfältige Kulturlandschaft im gesamten Freistaat“, stellte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder aus Anlass der Verbesserung der Bauförderung fest.

Bauinvestitionen an kommunalen Theater- und Konzertsaalbauten werden im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Die Renovierung von kommunalen Theatern und Konzertsälen stellt die Kommunen jedoch angesichts hoher Kosten vor große Herausforderungen. Die Sanierungen sind oftmals sehr aufwändig. Deshalb werden die Fördersätze sowie der Förderrahmen an die Konditionen für kommunale Schulbauten und Kindertageseinrichtungen angeglichen. Der Fördersatz-Orientierungswert für Kommunen mit landesdurchschnittlichen Finanzdaten wird von 25 auf 40 Prozent, die Förderobergrenze von bislang 60 Prozent auf 80 Prozent angehoben. Bei finanzschwachen, von der demografischen Entwicklung besonders negativ belasteten Kommunen können in begründeten Einzelfällen sogar Fördersätze bis zu 90 Prozent festgesetzt werden. Ein weiterer Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2015.

StMFLH, Pressemitteilung v. 04.11.2015