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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 6. November 2015

5. November 2015 by Klaus Kohnen

Bundesratsminister Marcel Huber: „Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung ist ein Erfolg für mehr Innere Sicherheit / Freies WLAN wichtig für digitalen Aufbruch in Deutschland, unklare Haftungsregelungen als rechtliches Hindernis beseitigen“

Zur Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung (TOP 6)

Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber begrüßte das Gesetz zur Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung:

Der Staat hat den Auftrag, seine Bürger zu schützen. Bayern hat sich deshalb immer mit Nachdruck für die Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung eingesetzt. Der Zugriff auf Telekommunikationsdaten ist unverzichtbar, um Täter und Hintermänner zu identifizieren und weitere Straftaten zu verhindern. Denn Telefon und Internet spielen bei der Planung und Vorbereitung, aber auch bei der Durchführung von Straftaten eine große Rolle.“

Das gilt für Sexualstraftaten genauso wie für organisierte Kriminalität wie Wohnungseinbruchsdiebstahl durch internationale Banden oder islamistischen Terrorismus.

Die Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung ist ein Erfolg für mehr Innere Sicherheit“, so Huber.

Das Gesetz stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen den staatlichen Strafverfolgungsinteressen und dem Schutz der Daten der Bürger her und setzt so die Vorgaben von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof grundrechtskonform um. Die Nutzung der Daten unterliegt engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Unter anderem dürfen Strafverfolgungsbehörden nur im Falle des Verdachts einer schweren Straftat sowie nur mit richterlichem Beschluss auf die gespeicherten Verkehrsdaten zugreifen.

[Redaktionelle Hinweise: Zu Gang und Stand des Gesetzgebungsverfahrens – ggfls. nebst weiterer Stellungnahmen – vgl. hier. Zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ über dieses Gesetzgebungsverfahren hinaus vgl. hier.]

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TOP 30)

Bayern setzt sich für eine weitere Verbreitung von WLAN-Zugängen an öffentlichen Orten ein.

Die Digitalisierung ist der Schlüssel der wirtschaftlichen Wertschöpfung in allen Lebensbereichen der Zukunft. Deshalb gilt es, den digitalen Aufbruch mit Nachdruck voranzutreiben. Dazu gehört ein freies WLAN in Deutschland. Dieses wird es allerdings erst dann geben, wenn die unklaren Haftungsregelungen als rechtliches Hindernis beseitigt werden. In diesem Kernpunkt muss der Gesetzentwurf noch geändert werden“, forderte Bayerns Bundesratsminister.

Bislang ist gesetzlich nicht klar geregelt, inwieweit private oder gewerbliche WLAN-Anbieter für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer im Rahmen der sogenannten ‚Störerhaftung‘ einstehen müssen. Viele Hotel- und Cafébetreiber oder Einzelhändler schrecken deshalb trotz zunehmender Nachfrage der Kunden davor zurück, ein öffentlich zugängliches WLAN einzurichten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung zu „angemessenen Sicherheitsmaßnahmen“ ist nach Auffassung der Staatsregierung zu unbestimmt, technisch kaum praktikabel und führt zu weiteren Rechtsunsicherheiten.

Ohne Haftungsfreistellung kommen wir beim Ausbau des freien WLAN nicht weiter. Im Gegenzug brauchen wir aber auch ein klares Signal und geeignete Maßnahmen zugunsten des Urheberrechtsschutzes im Internet“, so Huber.

[Redaktioneller Hinweis: Zu Gang und Stand des Gesetzgebungsverfahrens – ggfls. nebst weiterer Stellungnahmen – vgl. hier.]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 05.11.2015

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Einsatz- und Ermittlungsmethoden, Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, Handlungsfelder, Strafrecht/Strafprozessrecht, Terrorismus/Extremismus, Terrorismus/Extremismus (Rechtsrahmen), Vorratsdatenspeicherung (Rechtsrahmen), Vorratsdatenspeicherung/Bestandsdatenauskunft

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