Gesetzgebung

StMJ: Bundesrat stimmt über Verkehrsdatenspeicherung ab

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Bayerns Justizminister Bausback: „Gut, dass wir unseren Strafverfolgungsbehörden dieses unverzichtbare Ermittlungsinstrument endlich wieder an die Hand geben!“

Der Bundesrat stimmt heute über die vom Bundestag beschlossene Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung ab. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Der Staat ist verpflichtet, für den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Bayern hat deshalb stets mit Nachdruck gefordert, dass die Verkehrsdatenspeicherung wieder eingeführt wird. Nach langem Ringen geben wir unseren Strafverfolgungsbehörden nun dieses unverzichtbare Ermittlungsinstrument endlich wieder an die Hand. Das begrüße ich sehr.“

Ein deutlicher Wermutstropfen sei allerdings, dass die vorgesehene Regelung an manchen Stellen zu kurz greife.

Warum sind zum Beispiel ausgerechnet die Verkehrsdaten der E-Mail-Kommunikation von der Speicherpflicht ausgenommen? Es liegt doch auf der Hand, dass Straftäter diese Form der Kommunikation heutzutage genauso bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Straftaten nutzen wie das Telefon“, so Bausback.

„Und warum sollen die gespeicherten Verkehrsdaten ausgerechnet nicht abgerufen werden dürfen, wenn es um Delikte wie Computerbetrug oder Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie geht? Ich meine, es hätte nichts dagegen gesprochen, bei all den Delikten, bei denen sogar das Abhören des Inhalts der Kommunikation zulässig ist, auch einen Zugriff auf die äußeren Umstände der Kommunikation, also wer wann mit wem telefoniert hat, zu erlauben.“

An die Gegner der Verkehrsdatenspeicherung gewandt, erklärt der Minister:

Falsches wird nicht richtiger, wenn man es gebetsmühlenartig wiederholt. Die Behauptung, durch die Verkehrsdatenspeicherung würde jeder Bürger unter einen Generalverdacht gestellt, ist schlicht und einfach Unsinn!“

Gespeichert würden die Daten eben gerade nicht von Polizei oder Geheimdiensten, sondern von den Telekommunikationsanbietern, bei denen die Daten ohnehin anfielen.

Zugriff auf die Daten haben die Strafverfolgungsbehörden auch nur, wenn im Einzelfall ein konkreter, durch Tatsachen belegter Verdacht einer besonders schweren Straftat besteht. Und das erst nach vorheriger richterlicher Genehmigung“, so Bausback.

Der Minister abschließend: „Die Verkehrsdatenspeicherung ist für die effektive Aufklärung besonders schwerer Straftaten unverzichtbar. Durch ihren Wegfall sind erhebliche Lücken bei der Strafverfolgung entstanden. Gut, dass diese Lücken nun endlich – jedenfalls ein gutes Stück weit – wieder geschlossen werden.“

StMJ, Pressemitteilung v. 06.11.2015

Redaktionelle Hinweise

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten steht als TOP 6 auf der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung. Die in diesem Kontext zentralen Urteile des BVerfG und den EuGH finden sich hier (BVerfG) bzw. hier (EuGH).

Zu Gang und Stand des Gesetzgebungsverfahrens – ggfls. nebst weiterer Stellungnahmen – vgl. hier. Zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ über dieses Gesetzgebungsverfahren hinaus vgl. hier.]

Zu den Beratungsvorgängen des Bundesrates nebst Stellungnahmen aus dem Freistaat siehe auch im Register unter „Bundesrat„.