Gesetzgebung

Staatskanzlei: Innen- und Bauminister Joachim Herrmann zum Wohnungspakt Bayern

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„28.000 preisgünstige Mietwohnungen bis zum Jahr 2019 / Kommunales Förderprogramm mit 150 Millionen Euro jährlich / Ausbau der staatlichen Wohnungsbauförderung / Bessere Abschreibungsmöglichkeiten und weniger Bauauflagen dringend notwendig“

Innen- und Bauminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat weitere Einzelheiten zum Wohnungspakt Bayern vorgestellt, der auf drei Säulen aufbaut. Bis zum Jahr 2019 sollen mit verschiedenen Programmen insgesamt 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen.

Die Staatsregierung arbeitet dabei mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen, der Wohnungswirtschaft und weiteren Verantwortlichen für den Wohnungsbau zusammen“, so Herrmann.

In einem staatlichen Sofortprogramm, die erste Säule des Wohnungspakts, stehen 70 Millionen Euro für Planung und Bau von Wohnungen zur Verfügung. Die Staatlichen Bauämter sollen rund 3.300 Wohnungen mit rund 45 Quadratmetern Größe und Wohnheimplätze mit rund fünfzehn Quadratmetern bauen.

Herrmann: „Die Bauten sollen in Zusammenarbeit mit der Immobilien Freistaat Bayern auf staatlichen Grundstücken und grundsätzlich nur für eine befristete Standzeit errichtet werden.“

Das kommunale Förderprogramm, die zweite Säule im Wohnungspakt Bayern, richtet sich an Kommunen. Hier stehen von 2016 bis 2019 pro Jahr 150 Millionen Euro Fördermittel für den Bau von jährlich 1.500 Wohnungen bereit.

Um einer Ghettobildung gerade in Ballungsräumen entgegen zu wirken, zielt das Förderprogramm nicht nur auf die Schaffung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge, sondern ausdrücklich auf alle auf dem Wohnungsmarkt“, so Bayerns Bauminister.

Gefördert werden neben Neubau und Umbau auch Modernisierungsmaßnahmen ggf. einschließlich des Grunderwerbs.

Die dritte Säule richtet sich an Investoren, die Sozialwohnungen bauen. Mit dem Vier-Jahresprogramm sollen im Jahr 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten gefördert werden. Dazu kommen zusätzlich rund 1.200 Wohnheimplätze für Studenten. Die Zahl der neugebauten Sozialmietwohnungen soll jährlich um 500 Wohnungen steigen. Dazu wird die staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 verstärkt. Mit den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau stellt der Freistaat zusätzlich 59,1 Millionen Euro sowie 100 Millionen aus dem Topf der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Damit stehen 2016 379,1 Millionen Euro insgesamt für den sozialen Wohnungsbau bereit.

Zusätzlich sollen Investitionsanreize private Investoren locken. Zum einen soll die degressive Abschreibung für Mietwohnungsneubauten ohne regionale Begrenzung wieder eingeführt werden. Zum anderen setzt sich Bayern auf Bundesebene weiterhin für Anforderungen in der Energieeinsparverordnung ein, die sich auf das wirtschaftlich vertretbare Maß beschränken.

Herrmann: „Hier besteht weiter dringender Handlungsbedarf. Viele Länder, die hier nicht mitmachen wollen, haben offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt.“

Darüber hinaus erarbeitet Bayern derzeit zur Erleichterung des Wohnungsbaus eine Bundesratsinitiative, mit der das Baugesetzbuch und weitere Rechtsvorschriften geändert werden sollen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 10.11.2015