Gesetzgebung

Staatsregierung: Antrag auf Zustimmung zum Vertrag Freistaat Bayern – Israelitische Kultusgemeinden eingebracht

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Synagoge Muc_Fotolia_68121773_S_copyright - passDie Staatsregierung hat mit Schreiben vom 10.11.2015 um Zustimmung des Landtags gemäß Art. 72 Abs. 2 BV zu dem Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern sowie der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern gebeten (LT-Drs. 17/8918 v. 10.11.2015).

Dessen Kernstück sind signifikant erhöhte staatliche Leistungen in Höhe von jährlich 11 Millionen Euro (2014: 7 Millionen Euro) zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch-jüdischen Kulturerbes, zur Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens in den Israelitischen Kultusgemeinden Bayerns sowie zur Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen.

Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern, die neben dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern einen eigenen Landesverband im Zentralrat der Juden in Deutschland bildet, ist dem Vertrag nunmehr beigetreten.

Der Wortlaut des neugefassten Vertrages findet sich hier (PDF, 250 KB).

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto: (c) nw7.eu – Fotolia.com

Redaktioneller Hinweis: Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).